Laufzeitverlängerung, Kuponerhöhung, dazu noch Streichungen, Einführungen und Begrenzungen - hier die Beschlussgegenstände der AGV bei The Grounds. Der Vorstand der The Grounds Real Estate Development hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/24 (DE000 A3H3FH 2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 14. bis zum 18. Dezember ...Den vollständigen Artikel lesen ...