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Siemens: Konsolidierung nach Rallye - Neues Kaufsignal in Sicht!

Breakout in Vorbereitung!

Breakout Trading-Strategie

Rückblick

Der Industriekonzern ist Weltmarktführer bei der Automatisierung und Digitalisierung in der Prozess- und Fertigungsindustrie. Die Aktie konnte im heurigen Jahr bereits deutlich zulegen. Aktuell sehen wir nach einem Rücksetzer die Konsolidierung der Kurse über die Zeitachse.

Siemens-Aktie: Chart vom 15.04.2024, Kürzel: SIE, Kurs: 178.14 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Bei Notierungen über 179.10 Euro würden wir ein technisches Kaufsignal bekommen, wodurch der Weg zu neuen Höchstständen frei wäre.

Mögliches bärisches Szenario

Rutscht die Aktie unter die Kursmarke von 170 Euro, muss mit weiteren Abschlägen gerechnet werden.


Meinung

Das US-Analysehaus Bernstein Research hat das Kursziel für Siemens vergangene Woche von 200 auf 222 Euro angehoben und die Einstufung mit "Outperform" bestätigt. Die Bewertungen im europäischen Industriebereich seien weiterhin sehr günstig, so die Analysten. Zu den aussichtsreichsten Werten gehören dabei für die Experten die Papiere von Siemens. Eine Kooperation mit NVIDIA sollte die Vormachtstellung des DAX-Konzerns in den Bereichen Digital Industries und Smart Infrastructure weiter festigen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 135.13 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 191.99 Mio. EUR
  • Meine Meinung zu Siemens ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 15.04.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in SIE hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

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