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Amazon: E-Commerce-Aktie nach Rücksetzer wieder auf Erholungskurs!

Erholung gestartet!

Rückblick

Die Party an den Märkten läuft länger als von vielen Anlegern angenommen. Auch die Amazon-Aktie konnte im heurigen Börsenjahr glänzen. Von ihrem Mai-Rücksetzer hat das Papier des E-Commerce-Giganten jetzt die Erholung gestartet.

Amazon-Aktie: Chart vom 07.06.2024, Kürzel: AMZN, Kurs: 184.12 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Bei weiterer Stärke könnten wir neue Höchststände der Aktie des E-Commerce-Unternehmens sehen.

Mögliches bärisches Szenario

Kurse unterhalb des EMA-20 wären ein erstes Warnzeichen. Bei einem Unterschreiten des Mai-Tiefs müssten wir mit weiterem Abwärtsdruck rechnen.

Meinung

Die Amazon-Aktie befindet sich nach einem Rücksetzer wieder auf Erholungskurs. Analysten sehen noch Luft nach oben und gehen davon aus, dass die Aktie des Versandriesen bald das nächste Allzeithoch erreichen dürfte. Amazon hat auch außerhalb seines E-Commerce-Kerngeschäftes noch viel Potenzial. Die Cloud-Sparte des Unternehmens (AWS) dürfte nicht zuletzt durch KI stark angetrieben werden.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.92 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 6.19 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Amazon ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 06.06.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AMZN hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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