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Münchener Rück: Sprung auf neues Rekordhoch!

Rückenwind durch Analysten!

Breakout Trading-Strategie

Rückblick

Die Münchener Rück betreibt neben dem Kerngeschäft der Rückversicherung auch den Bereichen der Erstversicherung. Nachdem die Aktie bis über 450 Euro nach oben ziehen konnte, ging es in Folge bis knapp 400 Euro nach Süden. Im Mai haben die Bullen dann einen Run nach oben gestartet. Aus der Konsolidierung der letzten Wochen konnte die Aktie jetzt auf ein neues Rekordhoch ziehen.

Münchener Rück-Aktie: Chart vom 11.06.2024, Kürzel: MUV2, Kurs: 464.10 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Mit dem Breakout auf ein neues Rekordhoch haben wir bereits ein Kaufsignal erhalten. Wird dieses bestätigt, könnten weitere Anleger auf den Zug aufspringen.

Mögliches bärisches Szenario

Mit Schlusskursen unterhalb der 20-Tagelinie würden sich das bullische Szenario eintrüben.


Meinung

Investoren erfreut die Münchener Rück seit Jahren mit robusten Gewinnen. Daraus werden die hohen und stabilen Dividenden bezahlt, welche gerade in unsicheren Zeiten für eine gewisse Stabilität und Sicherheit sorgen. Der weltgrößte Rückversicherer ist mit einem KGVe2024 von 11,4 attraktiv bewertet. Auch von Analysten-Seite gibt es positive Stimmen. Der Ausbruch auf neue Höchststände könnte eine interessante Einstiegsgelegenheit in das Papier des Rückversicherers darstellen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 61.48 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 115.60 Mio. EUR
  • Meine Meinung zur Münchener Rück ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 11.06.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in MUV2 hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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