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Qualcomm: Kursexpolosion nach Kaufsignal?

Bullen wieder am Drücker!

Rückblick

Qualcomm bietet Lösungen für die drahtlose Sprach- und Datenkommunikation. Im Bereich Mobilfunk-Chips zählt das Unternehmen weltweit zu den Marktführern. Ein Großteil der Module, welche in Smartphones zum Einsatz kommen, stammt von dem Konzern. Die Aktie konnte im heurigen Jahr stark zulegen. Der jüngste Rücksetzer führte die Kurse an die 50-Tagelinie.

Qualcomm-Aktie: Chart vom 05.07.2024, Kürzel: QCOM, Kurs: 205.57 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Mit dem Ausbruch über 207.10 USD würden wir ein technisches Kaufsignal bekommen. Der Stopp ließe sich unterhalb von 200 USD platzieren.

Mögliches bärisches Szenario

Geht es unter das letzte Pivot-Tief bei 193.94 USD muss mit noch tieferen Notierungen gerechnet werden.

Meinung

Generative KI's haben das Potential den gesamten Halbleitersektor in den nächsten Jahren anzukurbeln. Qualcomm profitiert von der Verschiebung des Mixes bei Smartphones hin zu höherwertigen Flaggschiffmodellen, welche umfangreiche KI-Anwendungen unterstützen. Das Unternehmen verdient mit leistungsstärkeren Modems mehr Geld. Charttechnisch könnte auf den Pullback eine dynamische Bewegung folgen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 229.62 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 2.61 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Qualcomm ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 07.07.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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