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Aixtron: Ausbruch aus der Tassenformation verspricht hohes Kurspotenzial!

Startet jetzt der Turnaround?

Rückblick

Die Produkte von Aixtron sind weltweit für einen breiten Kundenkreis zur Herstellung von Chips unverzichtbar. Was macht Aixtron eigentlich, fragen Sie sich? Das Unternehmen bietet sogenannte Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie an. Bei der Aixtron-Aktie ist bereits seit einiger Zeit der Wurm drin. Nach dem tiefen Rücksetzer im Juni bildete die Aktie eine tassenförmige Formation aus.

Aixtron-Aktie: Chart vom 16.07.2024, Kürzel: AIXA, Kurs: 21.97 EUR, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Bei einem Breakout über 22.70 Euro wären die Bullen am Drücker und wir würden ein Kaufsignal bekommen.

Mögliches bärisches Szenario

Schlusskurse unterhalb des letzten Pivot-Tiefs wären ein Anzeichen dafür, dass die Bären weiter am Ball bleiben.

Meinung

Aixtron profitiert vom Verkauf seiner Depositionsanlagen, welche zur Herstellung von GaN- und SiC-Chips benötigt werden. Wenn die Halbleiterindustrie einen breiten Aufschwung erfährt, dürfte auch das Papier des Anlagenlieferanten anziehen. Charttechnisch sieht es nach der Rückeroberung der 50-Tagelinie wieder etwas besser aus. Wenn das Aixtron-Papier weitere Stärke zeigt, könnte man einen Long-Trade eröffnen. Als Zielbereich definieren wir die Kurslücke von Februar.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.39 Mrd. EUR
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 17.13 Mio. EUR
  • Meine Meinung zur Aixtron ist neutral
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 16.07.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt kein Interessenskonflikt vor.

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