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Tesla: Ausbruch gelungen - E-Autopionier im Höhenflug!

Ausbruch geglückt!

Rückblick

Tesla ist nach wie vor der Innovator im E-Auto-Markt. Baustellen im Unternehmen drückten zuletzt auf die Stimmung, wie wir erst kürzlich berichteten. Nach dem Rücksetzer im Juli/August sahen wir eine Seitwärtsbewegung. Am Donnerstag folgte jetzt der Ausbruch nach oben.

Tesla-Aktie: Chart vom 19.09.2024, Kürzel: TSLA, Kurs: 240.89 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Mit Kursen über 235.00 USD haben wir bereits ein Kaufsignal bekommen. Einen temporärer Rücksetzer könnte man zum Positionsaufbau nützen.

Mögliches bärisches Szenario

Fallen die Notierungen unter die Kerzen der letzten 2-3 Tage, würde das bullische Szenario Risse bekommen.

Meinung

Bei Tesla stehen aktuell Robo-Taxis, welche am 10. Oktober vorgestellt werden sollen, im Fokus der Anleger. Das autonome Taxi ist ein wichtiger Baustein, um die ambitionierte Bewertung des E-Autopioniers zu rechtfertigen. Mit dem Kaufsignal von Donnerstag haben die Bullen die Chance, in Richtung des Juli-Hochs nach oben zu laufen. Solange sich die Kurse über der 20-Tagelinie befinden, bleibt das positive Momentum bestehen.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 727.96 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 18.36 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Tesla ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 19.09.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in TSLA hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

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