Wenn ein Kunde eine Immobilie verkauft und dadurch seine Baufinanzierung kündigt, dann hat die Bank unter Umständen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Damit soll sichergestellt werden, dass das Kreditinstitut keinen Verlust erleidet, weil der Kunde das Geld vorzeitig zurückzahlt. Das gilt laut Gesetz (§502 BGB) jedoch nur dann, wenn die Bank den Kunden korrekt über die Berechnung dieser Vorfälligkeitsentschädigung informiert. Der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 75/23) hat nun entschieden, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Roland Klaus