In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hatten Banken, sogenannte Negativzinsen auf Spareinlagen erhoben. Dagegen klagten verschiedene Verbraucherzentralen. Der BGH hat nun darüber entschieden, ob Banken tatsächlich Gebühren dafür verlangen durften, dass Kunden ihr Geld dort "verwahrten". Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit vier Urteilen vom 04.02.2025 entschieden, dass die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klausen zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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