Deftige Kursausschläge sind für Aktionäre von Redcare Pharmacy nichts Ungewöhnliches. So sorgte zuletzt - mal wieder - eine Entscheidung des EuGH für Verunsicherung: Demnach bleibt auf den Preis abzielende Werbung für den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) grundsätzlich zulässig. Allerdings dürfen einzelne EU-Mitgliedstaaten solche Werbeaktionen verbieten, wenn die Gutscheine bei Folgekäufen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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