Wenn ein Versicherer Insolvenz anmeldet, können sowohl Versicherten als auch Maklern einige Mehrkosten entstehen, bspw. durch einen Versicherungswechsel oder zusätzlichen Beratungsaufwand. Doch können diese als Forderung im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden? Rechtsanwalt Norman Wirth klärt auf. Ein Artikel von Norman Wirth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Seniorpartner bei Wirth-RechtsanwälteDie BAFIN weist in ihrer letzten Veröffentlichung zum Insolvenzverfahren darauf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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