Geld zurück für Verbraucher, die beim Kauf einer Immobilie auf die Dienste eines Maklers zurückgegriffen haben. Mit zwei wegweisenden Urteilen hat der Bundesgerichtshof Tricksereien von Immobilienmaklern für unzulässig erklärt - als Folge verlieren diese den Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsgebühr. In beiden Fällen geht es um den sogenannten Halbteilungsgrundsatz (BGB §656d). Dieser besagt, dass ein Immobilienverkäufer, der einen Makler beauftragt, in aller Regel mindestens die Hälfte der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 Roland Klaus