EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Stockerau FN 65343 v LG Korneuburg
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 03. Juli 2025 um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten Airport City Space, Forum 3, Towerstraße 3, 1300 Flughafen Wien stattfindenden 119. ordentlichen Hauptversammlung der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 05.06.2025 im Internet (www.heid.info) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12.06.2025 der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler, 1010 Wien, Kohlmarkt 9 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 24.06.2025 der Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler entweder per Telefax an 01 533423240 oder an 1010 Wien, Kohlmarkt 9, oder per E-Mail schuessler@notariatamkohlmarkt.at zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23.06.2025 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30.06.2025 ausschließlich unter der nachgenannten Adresse zugehen muss. Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler 1010 Wien, Kohlmarkt 9 Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln: Per Telefax: 01 533423240
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätesten am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten Adresse zugehen muss.
Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 30.06.2025 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte Adresse zugehen: Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heid.info abrufbar. Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler 1010 Wien, Kohlmarkt 9 Per Telefax: 01 533423240 Per E-Mail: schuessler@notariatamkohlmarkt.at, wobei die Vollmacht in Textform beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10 a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung € 28.762.000.00 und ist in 3.940.000 Aktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Stockerau, im Mai 2025
Der Vorstand 05.06.2025 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Maschinenfabrik HEID AG |
HEID-Werkstrasse 13 | |
2000 Stockerau | |
Österreich | |
Telefon: | +43 676 4060126 |
E-Mail: | heid@aon.at |
Internet: | http://heid.info/ |
ISIN: | AT0000690151 |
WKN: | 871099 |
Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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