In einem bestehenden Arbeitsverhältnis kann ein Arbeitnehmer selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub "verzichten". Ein Ausschluss des Urlaubs sei unwirksam, so hat das Bundesarbeitsgericht erst kürzlich wieder geurteilt. Der gesetzliche Mindesturlaub gilt als unabdingbarer Anspruch des Arbeitnehmers. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt erneut, dass dieser Urlaub nicht durch einen gerichtlichen Vergleich im bestehenden Arbeitsverhältnis ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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