Mit der Entlastung verzichten Wohnungseigentümergemeinschaften auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Hausverwaltung. Dabei bestehe kein gesetzlicher Anspruch auf eine Entlastung. Darauf weist der Verband "Wohnen im Eigentum" hin und erklärt, was zu beachten ist. Bei den jährlichen Eigentümerversammlungen steht oft der Punkt "Entlastung der Verwaltung" auf der Tagesordnung. Der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) rät von der Entlastung ab, da sie mit weitreichenden rechtlichen Folgen verbunden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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