Bonn/Berlin, 20.11.2025 - Die Bundesnetzagentur muss die 5G-Frequenzvergabe aus dem Jahr 2019 wiederholen, da das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln aus dem August 2024 zurückgewiesen hat. Damit sind die Urteile...Den vollständigen Artikel lesen ...
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