Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung
Hauptversammlung am 28.05.2026: Die Deutsche Bank AG will EY erneut als Jahresabschlussprüfer bestellen. Aktionäre mahnen Verantwortung von EY für den Wirecard-Skandal an und stellen Gegenantrag Die Deutsche Bank AG plant, auf der Hauptversammlung am 28. Mai 2026 erneut Ernst & Young (EY) als Abschlussprüfer zu bestellen. Aktionäre sind damit nicht einverstanden. Ihr Gegenantrag ist bereits gestellt und wird am 28.05.2026 auch mündlich begründet werden. Was die betroffenen Aktionäre bei der Deutschen Bank kritisieren: Die erneute Bestellung von EY für das wichtige Amt des Abschlussprüfers ist mit der negativen Rolle von EY im Wirecard-Skandal nicht zu vereinbaren. EY verweigert jede Aufklärung des Wirecard-Skandals und ist trotz mehrerer Aufforderungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts nicht bereit, über eine Entschädigung der Wirecard-Anleger zu verhandeln. Hinzu kommt: Im Januar/Februar 2024 hat die deutsche EY-Landesgesellschaft einen spektakulären Rechtsformwandel in mehrere Gesellschaften vollzogen. Durch diesen Rechtsformwandel soll der Zugriff der Gläubiger auf die Vermögenswerte der vormals einheitlichen deutschen EY-Landesgesellschaft deutlich begrenzt werden. Anders gesagt: EY hat sich selber klein gemacht, um bei Gefahr zumindest mit der neu gegründeten Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung bis hinein in die Insolvenz flüchten zu können. Die Umstrukturierung könnte man einfach als unseriös oder eben als Taschenspielertrick bezeichnen, der eines Aufsehers von großen DAX-Konzernen unwürdig ist. Aktionär Siotto aus Braunschweig: "Wir haben kein Verständnis dafür, dass EY von der Deutschen Bank erneut als Abschlussprüfer beauftragt werden soll. EY gehört zu den Verantwortlichen im Wirecard-Skandal, dem größten Finanzskandal der deutschen Geschichte. EY weigert sich ausdrücklich, einer höchstrichterlichen Aufforderung nachzukommen und sich um Einigungslösungen mit den Geschädigten zu bemühen. Im Gegenteil: EY flieht aktiv aus der Verantwortung." Aktuell muss sich die Deutsche Bank mit Vorwürfen wegen einer vermeintlichen Beteiligung an Geldwäschehandlungen auseinandersetzen. Im Januar 2026 wurden die Geschäftsräume der Zentrale von der Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsucht. Im März 2026 wurden Klagen ehemaliger Mitarbeiter in Verbindung mit Geschäften bekannt, welche die Deutsche Bank vor einigen Jahren mit der "Banca Monte dei Paschi di Siena" getätigt hatte. Gerade bei derartigen Herausforderungen sollte die Wahl auf einen Wirtschaftsprüfer fallen, der nicht selbst im Kreuzfeuer juristischer Zweifel steht. Rechtsanwalt Dr. Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte gemeinsam mit Dr. Marc Liebscher den Musterkläger im Wirecard-Musterprozess vertritt: "Der damalige Aufsichtsratschef Paul Achleitner hat bereits im Jahre 2021 angekündigt, dass die Deutsche Bank nicht an EY festhalten werden, solange der Wirecard-Skandal nicht aufgearbeitet sei. Dennoch hat die Deutsche Bank bis heute den Abschlussprüfer nicht gewechselt und EY nicht ausgetauscht. Dies ist umso weniger verständlich, als auch eigene Fondseinheiten aus dem Bestand der Deutsche Bank-Tochter DWS wegen Wirecard-Verlusten Schadensersatzklagen gegen EY führen. Wie kann die gesellschaftsrechtliche "Großmutter", die Deutsche Bank AG, weiterhin EY ihr Vertrauen als Abschlussprüfer schenken, während die "Enkelunternehmen", die Fondsgesellschaften, gleichzeitig Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzungen gegen EY einklagen? Das ist widersprüchliches Verhalten und schadet dem Ansehen der Deutschen Bank und dem Wirtschaftsstandort Deutschland." Die Anlegerschützer werden auf der Hauptversammlung der Deutschen Bank AG am Donnerstag dieser Woche einen Gegenantrag stellen, der darauf gerichtet ist, EY gerade aufgrund der andauernden Verweigerungshaltung bei der Aufklärung des Wirecard-Skandals nicht erneut als Abschlussprüfer zu bestellen. Sie werben bei allen anderen Aktionären ausdrücklich um Unterstützung. Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
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