Berlin (ots) -
- Mit dem neuen DVGW-Arbeitsblatt G 607 gelten einheitliche Vorgaben für das Sachkundewesen.
- Voraussetzung für die Anerkennung als Sachkundiger ist die erfolgreiche Teilnahme an einer G 607-Schulung.
- Schulungsträger müssen in einem anerkannten Erfahrungskreis vertreten sein und ein Sachkundewesen unterhalten.
- Was sich im Sachkundewesen der G 607 ändert und wie die Ausgabe der Prüfplaketten künftig erfolgt, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).
Klare Regeln im Sachkundewesen: Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 schafft einheitliche Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger sowie an die Ausgabe von Prüfplaketten. "Die neuen Vorgaben stärken die Qualität der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen", sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG). "Für Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen bedeutet das ein Mehr an Sicherheit."
Seit Juni 2025 ist der Nachweis der Gasprüfung (G 607-Prüfung) für Wohnmobile und Wohnwagen Pflicht. Die Flüssiggasanlage muss alle zwei Jahre geprüft werden. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen. Geregelt ist die verpflichtende Prüfung in § 60 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie sorgt dafür, dass gasbetriebene Geräte wie Kochfeld, Heizung oder Kühlschrank sicher betrieben werden können.
Sachkundiger nur noch nach Schulungsteilnahme
Die Gasprüfung wird künftig nur noch von anerkannten Sachkundigen durchgeführt, etwa bei Prüforganisationen, Wohnmobilhändlern, Kfz-Werkstätten oder SHK-Fachbetrieben. Voraussetzung für die Anerkennung als Sachkundiger ist die erfolgreiche Teilnahme an einer G 607-Schulung. Die Anerkennung der Sachkunde ist ab dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung fünf Jahre zum Monatsende gültig. "Die neue G 607 stellt sicher, dass Sachkundige nach einheitlichen Standards ausgebildet werden und ihr Wissen regelmäßig aktualisieren", erklärt Markus Lau. "Für Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen stärkt das die Verlässlichkeit der Prüfung ihrer Flüssiggasanlage."
Schulungsträger müssen fachlich eingebunden sein
Schulungsträger wie die Flüssiggas Akademie des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. bieten deutschlandweit G 607 Aus- und Weiterbildungen sowie Online-Schulungen an. Wer Sachkundige anerkennen will, muss nach der neuen G 607 in einem Erfahrungskreis vertreten sein und ein Sachkundewesen betreiben. "So werden Schulungsinhalte kontinuierlich fachlich abgestimmt und praxisnah weiterentwickelt. Das schafft die Grundlage dafür, dass Sachkundige Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen nach einheitlichen Kriterien prüfen können", sagt Markus Lau.
Prüfplaketten nur noch über den jeweiligen Schulungsträger
Neu geregelt ist außerdem die Ausgabe von Prüfplaketten. Sachkundige erhalten Prüfplaketten künftig nur noch über den Schulungsträger, bei dem sie ihre G 607-Schulung erfolgreich absolviert haben. Dieser Schulungsträger muss aktiv Sachkundewesen betreiben und nachweisen können, dass er ausschließlich anerkannte Sachkundige beliefert. Der eigenständige Druck von Prüfplaketten durch Sachkundige ist nicht mehr erlaubt. "Die Ausgabe der Prüfplaketten über den jeweiligen Schulungsträger macht den Weg von der Qualifikation des Sachkundigen bis zur dokumentierten Gasprüfung nachvollziehbar", sagt Markus Lau. "Missbrauchsmöglichkeiten werden deutlich eingeschränkt."
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Olaf Hermann
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
Mobil: 0170 / 457 80 72
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Original-Content von: Deutscher Verband Flüssiggas e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/112641/6290269
- Mit dem neuen DVGW-Arbeitsblatt G 607 gelten einheitliche Vorgaben für das Sachkundewesen.
- Voraussetzung für die Anerkennung als Sachkundiger ist die erfolgreiche Teilnahme an einer G 607-Schulung.
- Schulungsträger müssen in einem anerkannten Erfahrungskreis vertreten sein und ein Sachkundewesen unterhalten.
- Was sich im Sachkundewesen der G 607 ändert und wie die Ausgabe der Prüfplaketten künftig erfolgt, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).
Klare Regeln im Sachkundewesen: Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 schafft einheitliche Anforderungen an Sachkundige und Schulungsträger sowie an die Ausgabe von Prüfplaketten. "Die neuen Vorgaben stärken die Qualität der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen", sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG). "Für Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen bedeutet das ein Mehr an Sicherheit."
Seit Juni 2025 ist der Nachweis der Gasprüfung (G 607-Prüfung) für Wohnmobile und Wohnwagen Pflicht. Die Flüssiggasanlage muss alle zwei Jahre geprüft werden. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen. Geregelt ist die verpflichtende Prüfung in § 60 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie sorgt dafür, dass gasbetriebene Geräte wie Kochfeld, Heizung oder Kühlschrank sicher betrieben werden können.
Sachkundiger nur noch nach Schulungsteilnahme
Die Gasprüfung wird künftig nur noch von anerkannten Sachkundigen durchgeführt, etwa bei Prüforganisationen, Wohnmobilhändlern, Kfz-Werkstätten oder SHK-Fachbetrieben. Voraussetzung für die Anerkennung als Sachkundiger ist die erfolgreiche Teilnahme an einer G 607-Schulung. Die Anerkennung der Sachkunde ist ab dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung fünf Jahre zum Monatsende gültig. "Die neue G 607 stellt sicher, dass Sachkundige nach einheitlichen Standards ausgebildet werden und ihr Wissen regelmäßig aktualisieren", erklärt Markus Lau. "Für Halterinnen und Halter von Freizeitfahrzeugen stärkt das die Verlässlichkeit der Prüfung ihrer Flüssiggasanlage."
Schulungsträger müssen fachlich eingebunden sein
Schulungsträger wie die Flüssiggas Akademie des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. bieten deutschlandweit G 607 Aus- und Weiterbildungen sowie Online-Schulungen an. Wer Sachkundige anerkennen will, muss nach der neuen G 607 in einem Erfahrungskreis vertreten sein und ein Sachkundewesen betreiben. "So werden Schulungsinhalte kontinuierlich fachlich abgestimmt und praxisnah weiterentwickelt. Das schafft die Grundlage dafür, dass Sachkundige Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen nach einheitlichen Kriterien prüfen können", sagt Markus Lau.
Prüfplaketten nur noch über den jeweiligen Schulungsträger
Neu geregelt ist außerdem die Ausgabe von Prüfplaketten. Sachkundige erhalten Prüfplaketten künftig nur noch über den Schulungsträger, bei dem sie ihre G 607-Schulung erfolgreich absolviert haben. Dieser Schulungsträger muss aktiv Sachkundewesen betreiben und nachweisen können, dass er ausschließlich anerkannte Sachkundige beliefert. Der eigenständige Druck von Prüfplaketten durch Sachkundige ist nicht mehr erlaubt. "Die Ausgabe der Prüfplaketten über den jeweiligen Schulungsträger macht den Weg von der Qualifikation des Sachkundigen bis zur dokumentierten Gasprüfung nachvollziehbar", sagt Markus Lau. "Missbrauchsmöglichkeiten werden deutlich eingeschränkt."
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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