Enterbt zu werden, klingt für viele Angehörige wie ein endgültiges Urteil. Doch häufig ist die Sache damit noch nicht entschieden: Wer im Testament übergangen wurde, kann unter Umständen trotzdem Geld verlangen. Entscheidend ist, den Pflichtteil richtig zu berechnen - und ihn rechtzeitig gegenüber den Erben geltend zu machen. Die Drohung ist im Streit schnell ausgesprochen: "Dann werde ich dich enterben." Und auch wenn etliche dieser Ankündigungen letztlich doch nicht umgesetzt werden, so gibt es ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 Roland Klaus
