Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. Juni 2026, den Bericht und Antrag zur Umsetzung beziehungsweise Durchführung des sogenannten "ESAP-Pakets" verabschiedet. Vorgesehen ist dabei insbesondere die Anpassung des Finanzkonglomeratsgesetzes sowie 20 weiterer Gesetze. Grundlage bildet das "ESAP-Paket", bestehend aus der Verordnung (EU) 2023/2859, der Richtlinie (EU) 2023/2864 und der Verordnung (EU) 2023/2869.
Mit dem European Single Access Point (ESAP) wird ein zentrales europäisches Zugangsportal geschaffen, über das für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante sowie bereits heute offenlegungspflichtige Unternehmensinformationen und ausgewählte Veröffentlichungen von Aufsichtsbehörden digital und gebündelt abrufbar gemacht werden. Ziel ist es, die Grundlage für fundierte umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen zu verbessern und damit insbesondere die Wachstums-, Innovations- und Sichtbarkeitschancen kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Gleichzeitig leistet ESAP einen Beitrag zur Förderung eines nachhaltigen Finanzwesens und unterstützt den Übergang zu einer grünen Wirtschaft. Der Aufbau der Plattform erfolgt unter der Verantwortung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) schrittweise ab 2027 und soll bis Januar 2030 abgeschlossen sein.
Die Umsetzung des "ESAP-Pakets" bedingt Anpassungen in einer Vielzahl liechtensteinischer Gesetze. Im Zentrum stehen dabei die Festlegung der national zuständigen Sammelstellen - überwiegend die FMA -, die Einführung einer Pflicht zur Übermittlung relevanter Informationen an diese Stellen zur Weiterleitung an ESAP sowie die Festlegung der technischen Anforderungen an die bereitzustellenden Daten.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100940877
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. Juni 2026, den Bericht und Antrag zur Umsetzung beziehungsweise Durchführung des sogenannten "ESAP-Pakets" verabschiedet. Vorgesehen ist dabei insbesondere die Anpassung des Finanzkonglomeratsgesetzes sowie 20 weiterer Gesetze. Grundlage bildet das "ESAP-Paket", bestehend aus der Verordnung (EU) 2023/2859, der Richtlinie (EU) 2023/2864 und der Verordnung (EU) 2023/2869.
Mit dem European Single Access Point (ESAP) wird ein zentrales europäisches Zugangsportal geschaffen, über das für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante sowie bereits heute offenlegungspflichtige Unternehmensinformationen und ausgewählte Veröffentlichungen von Aufsichtsbehörden digital und gebündelt abrufbar gemacht werden. Ziel ist es, die Grundlage für fundierte umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen zu verbessern und damit insbesondere die Wachstums-, Innovations- und Sichtbarkeitschancen kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Gleichzeitig leistet ESAP einen Beitrag zur Förderung eines nachhaltigen Finanzwesens und unterstützt den Übergang zu einer grünen Wirtschaft. Der Aufbau der Plattform erfolgt unter der Verantwortung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) schrittweise ab 2027 und soll bis Januar 2030 abgeschlossen sein.
Die Umsetzung des "ESAP-Pakets" bedingt Anpassungen in einer Vielzahl liechtensteinischer Gesetze. Im Zentrum stehen dabei die Festlegung der national zuständigen Sammelstellen - überwiegend die FMA -, die Einführung einer Pflicht zur Übermittlung relevanter Informationen an diese Stellen zur Weiterleitung an ESAP sowie die Festlegung der technischen Anforderungen an die bereitzustellenden Daten.
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