Brugg (ots) -
Die Schweizer Kernanlagen haben die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb eingehalten. Es kam zu keinen unzulässigen Abgaben radioaktiver Stoffe an die Umwelt. Zu diesem Ergebnis kommt das ENSI für das Aufsichtsjahr 2025 (https://ensi.admin.ch/de/2026/06/29/aufsichtsbericht-2025-bewilligte-betriebsbedingungen-eingehalten/).
Der sicherheitstechnische Zustand der Kernkraftwerke (KKW) Beznau und Leibstadt war gut. Angesichts der noch offenen Bewertung der Befunde am Speisewassersystem und des verlängerten Stillstands verzichtet das ENSI für das KKW Gösgen auf eine zusammenfassende Beurteilung.
Im Jahr 2025 verzeichneten die Schweizer Kernanlagen 43 meldepflichtige Vorkommnisse, die für die nukleare Sicherheit relevant waren. Die Abweichung bei der Beladung eines Transport- und Lagerbehälters des KKW Leibstadt hat das ENSI der Stufe 1 (Anomalie) der internationalen Ereignisskala INES zugeordnet, alle anderen Vorkommnisse der Stufe 0 (Vorkommnis mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung).
Beim KKW Gösgen wurde im Berichtsjahr aufgrund neuer Berechnungsmethoden eine mögliche Auslegungsschwachstelle im Speisewassersystem entdeckt. Das KKW Gösgen musste nachweisen, dass es den Störfall "Brüche einer Speisewasserleitung" beherrscht. Dies führte zu einem längeren Stillstand.
Im Berichtsjahr wurden keine unzulässigen Abgaben radioaktiver Stoffe aus den Schweizer Kernanlagen registriert. Die Abgaben lagen deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Pressekontakt:
Weitere Information: www.ensi.ch
Medienkontakt: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Sektion Kommunikation, 5201 Brugg, Tel.: +41 56 460 85 70, info@ensi.ch
Original-Content von: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100050359/100940992
Die Schweizer Kernanlagen haben die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb eingehalten. Es kam zu keinen unzulässigen Abgaben radioaktiver Stoffe an die Umwelt. Zu diesem Ergebnis kommt das ENSI für das Aufsichtsjahr 2025 (https://ensi.admin.ch/de/2026/06/29/aufsichtsbericht-2025-bewilligte-betriebsbedingungen-eingehalten/).
Der sicherheitstechnische Zustand der Kernkraftwerke (KKW) Beznau und Leibstadt war gut. Angesichts der noch offenen Bewertung der Befunde am Speisewassersystem und des verlängerten Stillstands verzichtet das ENSI für das KKW Gösgen auf eine zusammenfassende Beurteilung.
Im Jahr 2025 verzeichneten die Schweizer Kernanlagen 43 meldepflichtige Vorkommnisse, die für die nukleare Sicherheit relevant waren. Die Abweichung bei der Beladung eines Transport- und Lagerbehälters des KKW Leibstadt hat das ENSI der Stufe 1 (Anomalie) der internationalen Ereignisskala INES zugeordnet, alle anderen Vorkommnisse der Stufe 0 (Vorkommnis mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung).
Beim KKW Gösgen wurde im Berichtsjahr aufgrund neuer Berechnungsmethoden eine mögliche Auslegungsschwachstelle im Speisewassersystem entdeckt. Das KKW Gösgen musste nachweisen, dass es den Störfall "Brüche einer Speisewasserleitung" beherrscht. Dies führte zu einem längeren Stillstand.
Im Berichtsjahr wurden keine unzulässigen Abgaben radioaktiver Stoffe aus den Schweizer Kernanlagen registriert. Die Abgaben lagen deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
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