Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung (HV) der artec technologies AG (kurz "artec") fand am 26. Juni 2026 als Präsenz-Veranstaltung statt. Veranstaltungsort war - wie im Vorjahr - das Hotel Roshop in 49406 Barnstorf. Hier mein Bericht für Sie:
Beginn war gegen 10:00 Uhr.
Auf der Agenda standen 5 Beschlussvorschläge:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats (wie üblich dazu keine Abstimmung).
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrecht(en) sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts unter gleichzeitiger Aufhebung der bisherigen Ermächtigung
6. Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 unter gleichzeitiger Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 und entsprechende Satzungsänderung
Die Tagesordnungspunkte ("TOPs") 1 bis 4 sind im Grunde Standard, bei den TOPs 5 und 6 machte die Begründung und evtl. das Ansprechen der Planung vorab neugierig. Vorgriff auf den Vortrag des Vorstandsvorsitzenden: Dieser erwähnte, dass die Ermächtigung für das bedingte Kapital abgelaufen und durch HV-Beschluss erneuert wird (Vorratsbeschluss).
Die Veranstaltung wurde durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Veith Hamper eröffnet. Dieser stellte fest, dass keine Gegenanträge oder Ergänzungen der Tagesordnung eingegangen sind. Es waren ca. 10 Aktionäre anwesend, ein Notar führte das Protokoll ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Beginn war gegen 10:00 Uhr.
Auf der Agenda standen 5 Beschlussvorschläge:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 mit dem Bericht des Aufsichtsrats (wie üblich dazu keine Abstimmung).
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrecht(en) sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts unter gleichzeitiger Aufhebung der bisherigen Ermächtigung
6. Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026 unter gleichzeitiger Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 und entsprechende Satzungsänderung
Die Tagesordnungspunkte ("TOPs") 1 bis 4 sind im Grunde Standard, bei den TOPs 5 und 6 machte die Begründung und evtl. das Ansprechen der Planung vorab neugierig. Vorgriff auf den Vortrag des Vorstandsvorsitzenden: Dieser erwähnte, dass die Ermächtigung für das bedingte Kapital abgelaufen und durch HV-Beschluss erneuert wird (Vorratsbeschluss).
Die Veranstaltung wurde durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats Veith Hamper eröffnet. Dieser stellte fest, dass keine Gegenanträge oder Ergänzungen der Tagesordnung eingegangen sind. Es waren ca. 10 Aktionäre anwesend, ein Notar führte das Protokoll ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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