Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Juli 2026, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Die Vorlage trägt den veränderten Rahmenbedingungen und den Praxiserfahrungen seit der Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetzes im Jahr 2013 Rechnung.
Mit der gegenständlichen Vorlage sollen insbesondere neue gesetzliche Regelungen zur Dauersubstitution geschaffen sowie zusätzliche Rechtsformen für Rechtsanwaltsgesellschaften eingeführt werden. Künftig sollen auch die AG & Co. KG sowie die GmbH & Co. KG als zulässige Rechtsformen anerkannt werden. Darüber hinaus werden die bestehenden Bestimmungen zum vorübergehenden Stellvertreter erweitert. Weitere Anpassungen betreffen die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung. Zudem werden die Bestimmungen über den Rechtsagenten ersatzlos aufgehoben, da der letzte Rechtsagent bereits im Jahr 2023 aus dem entsprechenden Register gestrichen wurde.
Für weitere Informationen wird auf den Vernehmlassungbericht verwiesen, der bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden kann, verwiesen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. Oktober 2026.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Generalsekretär
Michael Winkler
T +423 236 60 94
justiz@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100941152
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Juli 2026, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Die Vorlage trägt den veränderten Rahmenbedingungen und den Praxiserfahrungen seit der Totalrevision des Rechtsanwaltsgesetzes im Jahr 2013 Rechnung.
Mit der gegenständlichen Vorlage sollen insbesondere neue gesetzliche Regelungen zur Dauersubstitution geschaffen sowie zusätzliche Rechtsformen für Rechtsanwaltsgesellschaften eingeführt werden. Künftig sollen auch die AG & Co. KG sowie die GmbH & Co. KG als zulässige Rechtsformen anerkannt werden. Darüber hinaus werden die bestehenden Bestimmungen zum vorübergehenden Stellvertreter erweitert. Weitere Anpassungen betreffen die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung. Zudem werden die Bestimmungen über den Rechtsagenten ersatzlos aufgehoben, da der letzte Rechtsagent bereits im Jahr 2023 aus dem entsprechenden Register gestrichen wurde.
Für weitere Informationen wird auf den Vernehmlassungbericht verwiesen, der bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden kann, verwiesen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. Oktober 2026.
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