Vaduz (ots) -
Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge und der nun seit April anhaltenden ausserordentlichen Trockenperiode herrscht in Liechtenstein eine sehr grosse Flur- und Waldbrandgefahr (Stufe 5). Es gilt deshalb ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien.
In Liechtenstein und der Region sind seit längerem keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und heissen Wetter herrscht deshalb sehr grosse Trockenheit. Als Folge davon hat die Regierung auf Antrag des Amtes für Bevölkerungsschutz in Abstimmung mit den Gemeindefeuerwehr-Kommandanten und Förstern mit sofortiger Wirkung ein bis auf weiteres gültiges absolutes Feuerverbot im Freien erlassen.
In Liechtenstein ist deshalb das Entzünden von Feuer im Freien ab sofort bis auf Widerruf verboten. Grillstellen, auch fest eingerichtete, dürfen nicht mehr benutzt werden. Auch dürfen in jeglichen Arten von Holz- und Kohlegrills, Feuerschalen, Tonnen oder anderen Feuerstellen keine Feuer mehr entfacht werden. Ebenfalls verboten sind benzinbetriebene Kochgeräte.
Gas- und Elektrogrills dürfen ausserhalb der Wälder nur dann genutzt werden, wenn diese mit genügend Bodenabstand auf einem festen und nicht brennbaren Untergrund sowie unter permanenter Aufsicht stehen. Cheminées, Pizzaöfen und Smokers dürfen nur auf Sitzplätzen und Terrassen und mit genügend Abstand zu Wald und Wiese betrieben werden.
Das Rauchen im Wald ist nicht mehr gestattet, Raucherwaren sowie Zündhölzer dürfen nicht im Freien weggeworfen werden und das Anzünden von Kerzen im Freien ist untersagt. Ebenso sind das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern, Vulkanen oder Bengalischen Zündhölzern, das Entzünden von Höhenfeuern und das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen usw. verboten. Sämtliche gewerbliche Tätigkeiten und Bauarbeiten, die Funkenflug verursachen können, sind nur mit der hinreichend gebotenen Vorsicht und durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal auszuführen.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach intensiven Regenfällen zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die ausgeprägte Trockenheit nicht genügend zu entschärfen. Die Missachtung des Verbotes wird zur Anzeige gebracht und kann entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die gestützt auf das Brandschutzgesetz durch die Regierung erlassene Allgemeinverfügung zum absoluten Feuerverbot wird im elektronischen Amtsblatt unter der Internetadresse www.amtsblatt.llv.li zur Verfügung gestellt.
Das Verbot ist bis auf Widerruf durch die Regierung gültig. Die Regierung bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürger für das Verständnis und die Mitwirkung.
Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein:
- Aktuelle Gefahrenlage: www.waldbrandgefahr.ch,
- www.alert.swiss
- Aktuelle Massnahmen: www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-massnahmen
- www.naturgefahren.ch
- MeteoSwiss App
Pressekontakt:
Amt für Bevölkerungsschutz
Stephan Wohlwend
T +423 236 64 04
stephan.wohlwend@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100941229
Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge und der nun seit April anhaltenden ausserordentlichen Trockenperiode herrscht in Liechtenstein eine sehr grosse Flur- und Waldbrandgefahr (Stufe 5). Es gilt deshalb ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Freien.
In Liechtenstein und der Region sind seit längerem keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und heissen Wetter herrscht deshalb sehr grosse Trockenheit. Als Folge davon hat die Regierung auf Antrag des Amtes für Bevölkerungsschutz in Abstimmung mit den Gemeindefeuerwehr-Kommandanten und Förstern mit sofortiger Wirkung ein bis auf weiteres gültiges absolutes Feuerverbot im Freien erlassen.
In Liechtenstein ist deshalb das Entzünden von Feuer im Freien ab sofort bis auf Widerruf verboten. Grillstellen, auch fest eingerichtete, dürfen nicht mehr benutzt werden. Auch dürfen in jeglichen Arten von Holz- und Kohlegrills, Feuerschalen, Tonnen oder anderen Feuerstellen keine Feuer mehr entfacht werden. Ebenfalls verboten sind benzinbetriebene Kochgeräte.
Gas- und Elektrogrills dürfen ausserhalb der Wälder nur dann genutzt werden, wenn diese mit genügend Bodenabstand auf einem festen und nicht brennbaren Untergrund sowie unter permanenter Aufsicht stehen. Cheminées, Pizzaöfen und Smokers dürfen nur auf Sitzplätzen und Terrassen und mit genügend Abstand zu Wald und Wiese betrieben werden.
Das Rauchen im Wald ist nicht mehr gestattet, Raucherwaren sowie Zündhölzer dürfen nicht im Freien weggeworfen werden und das Anzünden von Kerzen im Freien ist untersagt. Ebenso sind das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern, Vulkanen oder Bengalischen Zündhölzern, das Entzünden von Höhenfeuern und das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen usw. verboten. Sämtliche gewerbliche Tätigkeiten und Bauarbeiten, die Funkenflug verursachen können, sind nur mit der hinreichend gebotenen Vorsicht und durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal auszuführen.
Eine Entspannung der Lage ist erst nach intensiven Regenfällen zu erwarten. Kurze Regenschauer oder Gewitter vermögen die ausgeprägte Trockenheit nicht genügend zu entschärfen. Die Missachtung des Verbotes wird zur Anzeige gebracht und kann entsprechende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die gestützt auf das Brandschutzgesetz durch die Regierung erlassene Allgemeinverfügung zum absoluten Feuerverbot wird im elektronischen Amtsblatt unter der Internetadresse www.amtsblatt.llv.li zur Verfügung gestellt.
Das Verbot ist bis auf Widerruf durch die Regierung gültig. Die Regierung bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürger für das Verständnis und die Mitwirkung.
Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein:
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- www.alert.swiss
- Aktuelle Massnahmen: www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-massnahmen
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