Bundestag und Bundesrat haben die Neufassung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes - kurz GEIG - gebilligt. Dadurch sind etwa Händler mit öffentlich zugänglichen Ladesäulen künftig flexibler bei ihrer Infrastruktur-Planung. Für viele Eigentümer gelten davon abgesehen strengere Vorgaben.Den vollständigen Artikel lesen ...
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