Das Bundeskartellamt hat gegen die Maxxis International GmbH ("Maxxis"), die Best4Tires Berlin GmbH ("B4T Berlin") und die Reifen Müller GmbH & Co. KG ("Reifen Müller") sowie einen Verantwortlichen Geldbußen in Höhe von insgesamt 11,9 Mio. Euro verhängt.
Maxxis ist Alleinimporteurin von Reifen des taiwanesischen Reifenherstellers Cheng Shin Rubber Ind. Co. Ltd. in Deutschland. Dazu gehören unter anderem Reifen der Marken Maxxis und CST. Die beiden Unternehmen B4T Berlin und Reifen Müller sind Reifengroßhändler mit Sitz in Deutschland.
Den drei Unternehmen wird vorgeworfen, die Preisbildung beim Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt zu haben. Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Kooperationsantrag eines weiteren Reifengroßhändlers.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie führen häufig dazu, dass überhöhte Preise gezahlt werden müssen. Das Bundeskartellamt verfolgt diese schon seit Anfang der 1970er Jahre verbotenen Praktiken konsequent. Margengarantievereinbarungen sind jedenfalls dann kartellrechtswidrig, wenn sie - wie hier - Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken."
Auf wirtschaftlichen Druck der Reifengroßhändler 1a Berlin Tyre GmbH & Co. KG ("Berlin Tyre", Rechtsvorgängerin der B4T Berlin) und Reifen Müller schloss Maxxis zum Jahreswechsel 2015/2016 zunächst mit diesen beiden Händlern sogenannte Margengarantievereinbarungen. Diese garantieren den Großhändlern eine bestimmte Marge je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST.
Den Vereinbarungen lag das gemeinsame Verständnis zugrunde, dass die Großhändler - insbesondere auf der Onlineplattform Tyre24 - nicht als Preisführer auftreten, sondern die Reifen nur "defensiv" vermarkten sollten. In den Folgejahren schloss Maxxis entsprechende Vereinbarungen mit neun weiteren Reifengroßhändlern.
Parallel dazu etablierte Maxxis mit einer zunehmenden Zahl von Reifengroßhändlern ein System der Preismoderation. Dies beruhte auf der Übermittlung unverbindlicher Preisempfehlungen (UVP), der laufenden Überwachung der tatsächlichen Verkaufspreise - insbesondere auf der Onlineplattform Tyre24 - sowie gezielten Interventionen von Maxxis bei aus ihrer Sicht zu niedrigen Verkaufspreisen. Begünstigt wurde dieses System dadurch, dass Unternehmen auf Tyre24 während des Tatzeitraums sowohl als Anbieter als auch als Abnehmer registriert sein konnten. Über ein Abnehmerkonto konnten sie für jeden Reifen auf einen Blick Anbieter, Lagerbestände und Verkaufspreise einsehen.
Nach Einleitung eines Kartellordnungswidrigkeitenverfahrens durch das Bundeskartellamt stellte Maxxis die Preismoderation ein und kündigte die noch bestehenden Margengarantievereinbarungen im Juli 2024.
Neben Maxxis als Preisbinder hat das Bundeskartellamt auch die beiden Reifengroßhändler B4T Berlin und Reifen Müller bebußt. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes hatten die Rechtsvorgängerin der B4T Berlin, Berlin Tyre, und Reifen Müller auf den Abschluss entsprechender Margengarantievereinbarungen gedrängt und hiervon durch erhebliche Ausgleichszahlungen profitiert. Die B4T Berlin haftet auch für das Verhalten ihrer Rechtsvorgängerin Berlin Tyre, da sie deren kartellrechtswidriges Verhalten nach der Übernahme im Juli 2022 bis mindestens Januar 2024 fortgeführt hat.
Bei der Bußgeldzumessung wurde mildernd berücksichtigt, dass Maxxis und B4T Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Maxxis und Reifen Müller haben einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) zugestimmt. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, gegen sie kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Das Oberlandesgericht überprüft dann den Tatvorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
Maxxis ist Alleinimporteurin von Reifen des taiwanesischen Reifenherstellers Cheng Shin Rubber Ind. Co. Ltd. in Deutschland. Dazu gehören unter anderem Reifen der Marken Maxxis und CST. Die beiden Unternehmen B4T Berlin und Reifen Müller sind Reifengroßhändler mit Sitz in Deutschland.
Den drei Unternehmen wird vorgeworfen, die Preisbildung beim Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt zu haben. Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Kooperationsantrag eines weiteren Reifengroßhändlers.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie führen häufig dazu, dass überhöhte Preise gezahlt werden müssen. Das Bundeskartellamt verfolgt diese schon seit Anfang der 1970er Jahre verbotenen Praktiken konsequent. Margengarantievereinbarungen sind jedenfalls dann kartellrechtswidrig, wenn sie - wie hier - Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken."
Auf wirtschaftlichen Druck der Reifengroßhändler 1a Berlin Tyre GmbH & Co. KG ("Berlin Tyre", Rechtsvorgängerin der B4T Berlin) und Reifen Müller schloss Maxxis zum Jahreswechsel 2015/2016 zunächst mit diesen beiden Händlern sogenannte Margengarantievereinbarungen. Diese garantieren den Großhändlern eine bestimmte Marge je verkauftem Reifen der Marken Maxxis und CST.
Den Vereinbarungen lag das gemeinsame Verständnis zugrunde, dass die Großhändler - insbesondere auf der Onlineplattform Tyre24 - nicht als Preisführer auftreten, sondern die Reifen nur "defensiv" vermarkten sollten. In den Folgejahren schloss Maxxis entsprechende Vereinbarungen mit neun weiteren Reifengroßhändlern.
Parallel dazu etablierte Maxxis mit einer zunehmenden Zahl von Reifengroßhändlern ein System der Preismoderation. Dies beruhte auf der Übermittlung unverbindlicher Preisempfehlungen (UVP), der laufenden Überwachung der tatsächlichen Verkaufspreise - insbesondere auf der Onlineplattform Tyre24 - sowie gezielten Interventionen von Maxxis bei aus ihrer Sicht zu niedrigen Verkaufspreisen. Begünstigt wurde dieses System dadurch, dass Unternehmen auf Tyre24 während des Tatzeitraums sowohl als Anbieter als auch als Abnehmer registriert sein konnten. Über ein Abnehmerkonto konnten sie für jeden Reifen auf einen Blick Anbieter, Lagerbestände und Verkaufspreise einsehen.
Nach Einleitung eines Kartellordnungswidrigkeitenverfahrens durch das Bundeskartellamt stellte Maxxis die Preismoderation ein und kündigte die noch bestehenden Margengarantievereinbarungen im Juli 2024.
Neben Maxxis als Preisbinder hat das Bundeskartellamt auch die beiden Reifengroßhändler B4T Berlin und Reifen Müller bebußt. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes hatten die Rechtsvorgängerin der B4T Berlin, Berlin Tyre, und Reifen Müller auf den Abschluss entsprechender Margengarantievereinbarungen gedrängt und hiervon durch erhebliche Ausgleichszahlungen profitiert. Die B4T Berlin haftet auch für das Verhalten ihrer Rechtsvorgängerin Berlin Tyre, da sie deren kartellrechtswidriges Verhalten nach der Übernahme im Juli 2022 bis mindestens Januar 2024 fortgeführt hat.
Bei der Bußgeldzumessung wurde mildernd berücksichtigt, dass Maxxis und B4T Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Maxxis und Reifen Müller haben einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) zugestimmt. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, gegen sie kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Das Oberlandesgericht überprüft dann den Tatvorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
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