Ein- oder Mehrfamilienhaus? Diese Frage entscheidet auch über die Aufteilung der Maklerprovision. Der BGH stellt klar: Maßgeblich ist, was beim Abschluss des Maklervertrags erkennbar und vereinbart war. Mit dem Einwand, das Haus allein nutzen zu wollen, kam der Käufer zu spät. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut über die hälftige Teilung der Maklerprovision bei Wohnimmobilien entschieden. Hintergrund ist die unterschiedliche Behandlung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern: Beim Kauf eines ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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