DJ Bafin prüft Bilanzierung der Pentixapharm-Ausgliederung von Eckert & Ziegler
DOW JONES--Die Finanzaufsicht Bafin hat eine Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts von Eckert & Ziegler zum 31. Dezember 2024 eingeleitet. Es gebe "konkrete Anhaltspunkte" dafür, dass das Strahlen- und Medizintechnikunternehmen im Rahmen der Abspaltung der Pentixapharm AG gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe, teilte die Bafin mit. Eckert & Ziegler hatte Pentixapharm 2024 an die Börse gebracht und habe die "Sachausschüttungen an die Eigentümer der Gesellschaft" erfolgsneutral bilanziert. Dies ist jedoch nur zulässig, "wenn der Sachwert vor und nach der Ausschüttung der Verfügungsgewalt derselben Partei unterliegt", wie die Bafin ausführte.
Laut Geschäftsbericht 2024 hat das TecDAX- und SDAX-Unternehmen seinen Aufsichtsratsvorsitzenden Andreas Eckert im Konzernabschluss 2024 als "oberste beherrschende Partei" sowohl von Eckert & Ziegler als auch von Pentixapharm ausgewiesen, mit Präsenzmehrheit auf den Hauptversammlungen beider Unternehmen.
Laut Bafin gibt es jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Aufsichtsratsvorsitzende entgegen der Annahme des Unternehmens keine Verfügungsgewalt über die Eckert & Ziegler SE innehatte. In dem Fall wäre die erfolgsneutrale Ausbuchung der Vermögenswerte und Schulden der Pentixapharm AG fehlerhaft gewesen.
Eckert & Ziegler teilte mit, hätte stattdessen eine erfolgswirksame Erfassung erfolgen müssen, hätte dies zum Ausweis eines zusätzlichen Gewinns aus aufgegebenen Geschäftsbereichen im Konzernabschluss 2024 geführt. Die weiteren Kennzahlen oder die Folgejahre wären davon nicht betroffen. Das Unternehmen stehe dazu "in engem und konstruktivem Austausch mit der Bafin".
Kontakt zur Autorin: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/sha/uxd
(END) Dow Jones Newswires
July 22, 2026 02:26 ET (06:26 GMT)
Copyright (c) 2026 Dow Jones & Company, Inc.




