Wenn Anteile an Kapitalgesellschaften im Rahmen von Schenkungen oder Erbfällen bewertet werden müssen, spielt der sogenannte nachhaltig erzielbare Jahresertrag eine zentrale Rolle. Das vereinfachte Ertragswertverfahren des Bewertungsgesetzes sieht dabei vor, dass bestimmte Aufwendungen aus der Vergangenheit dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden müssen - nämlich solche, die als außerordentlich gelten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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