Vaduz (ots) -
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sinken die Wasserstände in den Fliessgewässern weiter. Die gewittrigen Niederschläge haben nicht zu einer Entspannung der Situation geführt. Da es aktuell keine Anzeichen für mehrtägige flächige Niederschläge gibt, hat das Amt für Umwelt zum Schutz der Gewässer und der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen weitere Einschränkungen für eine Wasserentnahme aus Fliessgewässern beschlossen.
Wasserentnahmen aus Fliessgewässern sind ab sofort bis auf Widerruf untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind der Alpenrhein und der Binnenkanal nach Zufluss des Vaduzer Giessen.
Die landwirtschaftliche Bewässerung ist auf Spezialkulturen wie Beeren, Gemüse, Obstanlagen, Kartoffeln usw. zu beschränken. Eine Wasserentnahme für die Bewässerung von Wiesland, Maiskulturen und Ähnliches ist nicht zulässig. Es darf nur zwischen 18:00 Uhr am Abend bis 9:00 Uhr am Morgen bewässert werden.
Das Amt für Umwelt beurteilt die Situation fortlaufend und wird bei Bedarf entsprechend informieren.
Pressekontakt:
Amt für Umwelt
Elija Kind, Abteilung Umweltschutz
T +423 236 75 94
elija.kind@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100941478
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sinken die Wasserstände in den Fliessgewässern weiter. Die gewittrigen Niederschläge haben nicht zu einer Entspannung der Situation geführt. Da es aktuell keine Anzeichen für mehrtägige flächige Niederschläge gibt, hat das Amt für Umwelt zum Schutz der Gewässer und der darin vorkommenden Tiere und Pflanzen weitere Einschränkungen für eine Wasserentnahme aus Fliessgewässern beschlossen.
Wasserentnahmen aus Fliessgewässern sind ab sofort bis auf Widerruf untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind der Alpenrhein und der Binnenkanal nach Zufluss des Vaduzer Giessen.
Die landwirtschaftliche Bewässerung ist auf Spezialkulturen wie Beeren, Gemüse, Obstanlagen, Kartoffeln usw. zu beschränken. Eine Wasserentnahme für die Bewässerung von Wiesland, Maiskulturen und Ähnliches ist nicht zulässig. Es darf nur zwischen 18:00 Uhr am Abend bis 9:00 Uhr am Morgen bewässert werden.
Das Amt für Umwelt beurteilt die Situation fortlaufend und wird bei Bedarf entsprechend informieren.
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