Die SPD hat einen Vorstoß gewagt, der auch für die Versicherungswirtschaft sehr relevant sein dürfte: ein "Recht auf Vergessenwerden" nach einer Krebserkrankung. Damit sollen Krebserkrankungen in den Risikofragen nicht mehr abgefragt werden dürfen. Ist das umsetz- und tragbar? AssCompact hat bei einer Maklerin nachgefragt. Nach einer schweren Erkrankung wie Krebs ist die Erleichterung groß. Jedoch gibt es Bereiche, in denen Menschen auch nach der Genesung dann noch Steine in den Weg gelegt werden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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