Der Bundesgerichtshof setzt Grenzen bei zusätzlichen Kosten in Riester-Bausparverträgen: Separate Jahresentgelte für Verwaltungsleistungen einer Bank benachteiligen Kunden nach Ansicht des Gerichts unangemessen. Die Entgelte hatten bis zu 24 Euro pro Jahr betragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Klauseln zu Jahresentgelten bei Riester-Bausparverträgen für unwirksam erklärt. Nach dem Urteil vom 28.07.2026 dürfen Banken und Bausparkassen keine Entgelte für Verwaltungstätigkeiten verlangen, die überwiegend ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
