Berlin (ots) -
Anlässlich der heute stattfindenden Sachverständigenanhörung würdigt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (SuizidPrävG) als wichtigen Schritt hin zu einer bundesweiten Stärkung und gesetzlichen Verankerung der Suizidprävention. Gleichzeitig sieht sie Konkretisierungs- und Nachbesserungsbedarf.
"Das Bundesministerium für Gesundheit setzt mit diesem Gesetzentwurf ein wichtiges Zeichen: Menschen mit Suizidgedanken müssen umfassend unterstützt und wirksam geschützt werden", sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Entscheidend ist nun, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes verbindliche, wirksame Strukturen entstehen."
Die BPtK begrüßt die vorgesehene Einrichtung einer zentralen Bundesfachstelle für Suizidprävention und eines interdisziplinären Fachbeirats. Gemeinsam können sie zur Stärkung von Aufklärung, Forschung und zur Zentralisierung relevanter Ressourcen beitragen. Dabei bleibt der Referentenentwurf nach Auffassung der BPtK jedoch hinter seinem eigenen Anspruch zurück, einen tragfähigen und dauerhaften Rahmen für die Suizidprävention zu schaffen. So soll die Bundesfachstelle auf 15 Jahre befristet werden, eine Evaluation der Gesetzeswirkung ist erst für das Jahr 2038 vorgesehen, was angesichts des dringenden Handlungsbedarfs deutlich zu spät kommt. Auch die Einschränkung des Zugangs zu Suizidmethoden, eines der wirksamsten Instrumente der Suizidprävention, geht im Entwurf nicht über die Konzeptentwicklung hinaus.
"Bei all den guten Impulsen, die der Gesetzentwurf bringt, dürfen wir nicht vergessen: Ohne eine funktionierende psychotherapeutische und psychiatrische Regelversorgung bleibt jeder Versuch, die Suizidprävention zu stärken, unvollständig", ergänzt Benecke. "In den Wochen und Monaten nach einem Suizidversuch ist das Risiko für einen weiteren Suizidversuch deutlich erhöht. Betroffene können nicht monatelang auf dringend nötige Hilfe warten. Hier muss deutlich nachgebessert werden."
In Deutschland nehmen sich jährlich rund 10.000 Menschen das Leben, die Zahl der Suizidversuche liegt mindestens zehnmal so hoch. Bislang fehlt es an flächendeckenden Hilfsangeboten, um Menschen in suizidalen Krisen verlässlich zu unterstützen.
Stellungnahme der BPtK: https://ots.de/BRLu20
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 278 785 - 21
E-Mail: presse@bptk.de
Original-Content von: Bundespsychotherapeutenkammer, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/174442/6327558
Anlässlich der heute stattfindenden Sachverständigenanhörung würdigt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (SuizidPrävG) als wichtigen Schritt hin zu einer bundesweiten Stärkung und gesetzlichen Verankerung der Suizidprävention. Gleichzeitig sieht sie Konkretisierungs- und Nachbesserungsbedarf.
"Das Bundesministerium für Gesundheit setzt mit diesem Gesetzentwurf ein wichtiges Zeichen: Menschen mit Suizidgedanken müssen umfassend unterstützt und wirksam geschützt werden", sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Entscheidend ist nun, dass auf der Grundlage dieses Gesetzes verbindliche, wirksame Strukturen entstehen."
Die BPtK begrüßt die vorgesehene Einrichtung einer zentralen Bundesfachstelle für Suizidprävention und eines interdisziplinären Fachbeirats. Gemeinsam können sie zur Stärkung von Aufklärung, Forschung und zur Zentralisierung relevanter Ressourcen beitragen. Dabei bleibt der Referentenentwurf nach Auffassung der BPtK jedoch hinter seinem eigenen Anspruch zurück, einen tragfähigen und dauerhaften Rahmen für die Suizidprävention zu schaffen. So soll die Bundesfachstelle auf 15 Jahre befristet werden, eine Evaluation der Gesetzeswirkung ist erst für das Jahr 2038 vorgesehen, was angesichts des dringenden Handlungsbedarfs deutlich zu spät kommt. Auch die Einschränkung des Zugangs zu Suizidmethoden, eines der wirksamsten Instrumente der Suizidprävention, geht im Entwurf nicht über die Konzeptentwicklung hinaus.
"Bei all den guten Impulsen, die der Gesetzentwurf bringt, dürfen wir nicht vergessen: Ohne eine funktionierende psychotherapeutische und psychiatrische Regelversorgung bleibt jeder Versuch, die Suizidprävention zu stärken, unvollständig", ergänzt Benecke. "In den Wochen und Monaten nach einem Suizidversuch ist das Risiko für einen weiteren Suizidversuch deutlich erhöht. Betroffene können nicht monatelang auf dringend nötige Hilfe warten. Hier muss deutlich nachgebessert werden."
In Deutschland nehmen sich jährlich rund 10.000 Menschen das Leben, die Zahl der Suizidversuche liegt mindestens zehnmal so hoch. Bislang fehlt es an flächendeckenden Hilfsangeboten, um Menschen in suizidalen Krisen verlässlich zu unterstützen.
Stellungnahme der BPtK: https://ots.de/BRLu20
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 278 785 - 21
E-Mail: presse@bptk.de
Original-Content von: Bundespsychotherapeutenkammer, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/174442/6327558
© 2026 news aktuell
