Vaduz (ots) -
Am 4. August hat Liechtenstein seinen dritten Länderbericht zur Umsetzung des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Pakt II) eingereicht. Der Bericht behandelt den Zeitraum von August 2017 bis Mai 2026. Der Bericht wurde vom Amt für Auswärtige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Ämtern und unter Berücksichtigung von Informationen über die Tätigkeiten diverser Nichtregierungsorganisationen erstellt. Der UN-Pakt II trat am 10. März 1999 für Liechtenstein in Kraft.
Der UN-Pakt II verpflichtet die Vertragsstaaten, die Achtung und Gewährleistung der bürgerlichen und politischen Rechte sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und Sklaverei, die persönliche Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit sowie die politische Teilhabe.
Der dritte Länderbericht Liechtensteins erläutert die in der Berichtsperiode erfolgten gesetzlichen, administrativen und sonstigen Massnahmen zur Umsetzung des UN-Paktes II. Er enthält allgemeine Informationen zur nationalen Menschenrechtssituation sowie Ausführungen zum Verfassungs- und Rechtsrahmen, zur nationalen Menschenrechtsinstitution, zur Korruptionsbekämpfung, zur Nichtdiskriminierung und Gleichstellung sowie zu weiteren menschenrechtlichen Themenbereichen.
Aufgrund der Breite des Paktes deckt der Bericht eine Vielzahl von Themen ab. Dazu gehören unter anderem die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, die Gleichstellung der Geschlechter, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, sexuelle und reproduktive Rechte, die Behandlung von Personen in Haft, die Bekämpfung von Menschenhandel, Fragen im Zusammenhang mit Migration, Flucht, Asyl und Staatenlosigkeit, der Zugang zur Justiz sowie die Religions-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit und die Teilhabe am öffentlichen Leben.
Der vollständige Bericht ist auf der Website des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (www.aaa.llv.li) unter der Rubrik "Publikationen und Berichte > Berichte > Menschenrechte allgemein" abrufbar.
Pressekontakt:
Alina Brunhart
Diplomatische Mitarbeiterin, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 69
Alina.brunhart@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100941532
Am 4. August hat Liechtenstein seinen dritten Länderbericht zur Umsetzung des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Pakt II) eingereicht. Der Bericht behandelt den Zeitraum von August 2017 bis Mai 2026. Der Bericht wurde vom Amt für Auswärtige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Ämtern und unter Berücksichtigung von Informationen über die Tätigkeiten diverser Nichtregierungsorganisationen erstellt. Der UN-Pakt II trat am 10. März 1999 für Liechtenstein in Kraft.
Der UN-Pakt II verpflichtet die Vertragsstaaten, die Achtung und Gewährleistung der bürgerlichen und politischen Rechte sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und Sklaverei, die persönliche Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit sowie die politische Teilhabe.
Der dritte Länderbericht Liechtensteins erläutert die in der Berichtsperiode erfolgten gesetzlichen, administrativen und sonstigen Massnahmen zur Umsetzung des UN-Paktes II. Er enthält allgemeine Informationen zur nationalen Menschenrechtssituation sowie Ausführungen zum Verfassungs- und Rechtsrahmen, zur nationalen Menschenrechtsinstitution, zur Korruptionsbekämpfung, zur Nichtdiskriminierung und Gleichstellung sowie zu weiteren menschenrechtlichen Themenbereichen.
Aufgrund der Breite des Paktes deckt der Bericht eine Vielzahl von Themen ab. Dazu gehören unter anderem die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, die Gleichstellung der Geschlechter, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, sexuelle und reproduktive Rechte, die Behandlung von Personen in Haft, die Bekämpfung von Menschenhandel, Fragen im Zusammenhang mit Migration, Flucht, Asyl und Staatenlosigkeit, der Zugang zur Justiz sowie die Religions-, Meinungs- und Ausdrucksfreiheit und die Teilhabe am öffentlichen Leben.
Der vollständige Bericht ist auf der Website des Amts für Auswärtige Angelegenheiten (www.aaa.llv.li) unter der Rubrik "Publikationen und Berichte > Berichte > Menschenrechte allgemein" abrufbar.
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