EQS-Ad-hoc: Deutsche Payment A1M SE / Schlagwort(e): Jahresabschluss / Versagung des Testates/Geschäftszahlen / Gesamtjahr Deutsche Payment A1M SE Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) Deutsche Payment A1M SE: Wirtschaftsprüfer avisiert Versagungsvermerk für Jahresabschluss 2025 - finanzielle Ziele für 2025 nicht erreicht Berlin, den 6. August 2026 - Heute hat der Wirtschaftsprüfer MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, der Deutsche Payment A1M SE (ISIN: DE000A2P74C5 - WKN: A2P74C) die Erteilung eines Versagungsvermerks für den in Aufstellung befindlichen Jahresabschluss 2025 avisiert. Hintergrund ist die aus Sicht des Abschlussprüfers nicht hinreichend gesicherte Fortführungsprognose, basierend auf dem im Geschäftsjahr 2025 vorläufig ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von rund EUR 1,2 Mio. (Vj. Jahresfehlbetrag von EUR 527.041) sowie der zum Zeitpunkt der Prüfung nicht abschließend gesicherten Finanzierung der Gesellschaft, nachdem die geplante Kapitalerhöhung nicht durchgeführt werden konnte (s. Ad-Hoc Mitteilung vom 14. Juli 2026). Die finanziellen Ziele für das Geschäftsjahr 2025, wonach ein deutlicher Umsatzanstieg und eine erneute Verbesserung des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erwartet worden waren, konnte die Deutsche Payment A1M SE mit vorläufigen Umsatzerlösen von rund TEUR 50 (Vj. TEUR 309) und einem EBITDA von rund TEUR -530 (Vj. TEUR -123) nicht erfüllen. Ursächlich ist einerseits die aus Sicht des Wirtschaftsprüfers notwendige Abgrenzung eines wesentlichen Teils erzielter 2025er Umsatzerlöse in das laufende Geschäftsjahr 2026 als passiver Abgrenzungsposten in der Bilanz. Darüber hinaus belastet die komplette Auflösung der im Jahresabschluss 2024 gebildeten aktiven latenten Steuern außerordentlich das Jahresergebnis 2025. Zudem belastet die aus Sicht des Wirtschaftsprüfers erforderliche vollständige Wertberichtigung einer wesentlichen Forderung das Jahresergebnis 2025 zusätzlich. Da die genannten Effekte im Wesentlichen zahlungsunwirksam sind, hat sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit demgegenüber nur geringfügig verschlechtert und bewegt sich nahezu auf Vorjahresniveau. Kontakt
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