Das Bundeskartellamt hat gegen sechs Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 60,3 Mio. Euro wegen einer Kundenschutz- und Preisabsprache sowie Submissionsabsprachen im Bereich Dünne Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise ("DSK") verhängt. DSK ist eine Erhaltungsbauweise zur Sanierung von Straßen und anderen Asphaltflächen.
An den Absprachen beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, BITUNOVA GmbH (Bitunova), Köln, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG (Kutter), Hanau, Possehl Construction GmbH (Possehl), Sprendlingen, Liesen…alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, sowie die zum selben Unternehmen gehörenden OAT GmbH, Bietigheim, und Otto Alte-Teigeler GmbH (OAT), Bietigheim. Das ebenfalls beteiligte Unternehmen VSI Sanierungs- und Baugesellschaft mbH (VSI), Kaiserslautern, wurde während des Ermittlungsverfahrens auf Possehl verschmolzen und die Geldbußen gegen die Rechtsnachfolgerin verhängt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die führenden DSK-Anbieter in Deutschland haben sich über viele Jahre zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand gegenseitig zugespielt. Vereinbart war, dass grundsätzlich derjenige Anbieter alle künftigen DSK-Aufträge eines Kunden erhalten sollte, der diesen Kunden erstmalig für die Bauweise DSK gewonnen hatte. War ein beteiligtes Unternehmen nicht ausgelastet und benötigte zusätzliche Aufträge, wurde von dieser "Stammkunden"-Zuordnung in Einzelfällen abgewichen oder es wurde eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, um den Auftrag auf mehrere Anbieter aufzuteilen. Dadurch haben sich die Unternehmen den Markt aufgeteilt und dies durch Schutzangebote abgesichert. Das Kartell betraf einen wichtigen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und damit letztlich Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden als Träger der Straßenbaulast."
Kutter, Bitunova, Possehl und OAT teilten ab dem Jahr 2010 deutschlandweit DSK-Kunden und deren Aufträge untereinander auf. Die drei Unternehmen VSI, Liesen und AS stiegen später in das Kartell ein. Die Unternehmen stimmten sich regelmäßig über Ausschreibungen öffentlicher und teilweise privater Auftraggeber ab. Im Vorfeld wurde geklärt, wer einen Auftrag bekommen soll und über welchem Mindestpreis die Schutzangebote liegen müssen. Dazu hielten sie regelmäßig Kontakt und trafen sich in der Saison - im Frühjahr und Sommer - ungefähr einmal im Monat. Die Absprachetreffen fanden meist an einem zentralen Ort in Deutschland statt, sehr häufig in Kassel. Bei Bedarf wurden Preisvorgaben zusätzlich z. B. telefonisch, per E-Mail oder mit Messenger (WhatsApp, Signal) mitgeteilt, meistens unter Verwendung einer Codesprache. Die Preise wurden verschlüsselt kommuniziert, z. B. als Meter-, Kilometerangabe, Wurst- oder Bierpreis, Sponsorenbetrag, Anzahl von Teilnehmern oder als Preis für ein Hotelzimmer oder für Events (Fußball, Karneval). Zum Teil wurden Preisvorgaben als Anfragen für Nachunternehmerleistungen, z. B. Rissesanierung oder Fräsen, getarnt.
Die Verstöße betrafen eine Vielzahl von Ausschreibungen und Aufträgen von öffentlichen Auftraggebern im gesamten Bundesgebiet sowie privater Auftraggeber wie Betreibern von Flughäfen, Häfen und Autoteststrecken. Sie bezogen sich sowohl auf Aufträge für DSK-Großverleger als auch für DSK-Kleinverleger und -Handeinbau. Die Beteiligten beendeten die Absprachen im September 2019.
Das "DSK"-Verfahren entstand aus dem Verfahren "Straßenreparatur" (siehe Pressemitteilung vom 13. Mai 2025), für das im August 2019 gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Durchsuchungen durchgeführt wurden. Daraus ergab sich ein Tatverdacht auf Kartellabsprachen im DSK-Bereich, sodass im September 2020 und März 2021 weitere Durchsuchungen stattfanden. Im Laufe des Verfahrens arbeitete das Bundeskartellamt eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, die beim Verdacht auf Straftaten nach § 298 StGB (sog. Submissionsabsprachen) für die Verfolgung der für die Unternehmen an den Absprachen beteiligten Personen zuständig sind.
Die Unternehmen Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS haben mit dem Bundeskartellamt im Rahmen des Kronzeugenprogramms kooperiert. Die Kooperation wurde bußgeldmindernd berücksichtigt. Sämtliche Verfahren konnten im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden.
Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.
Ein Fallbericht mit den Inhalten nach § 53 Abs. 5 GWB wird in Kürze auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.
An den Absprachen beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, BITUNOVA GmbH (Bitunova), Köln, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG (Kutter), Hanau, Possehl Construction GmbH (Possehl), Sprendlingen, Liesen…alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, sowie die zum selben Unternehmen gehörenden OAT GmbH, Bietigheim, und Otto Alte-Teigeler GmbH (OAT), Bietigheim. Das ebenfalls beteiligte Unternehmen VSI Sanierungs- und Baugesellschaft mbH (VSI), Kaiserslautern, wurde während des Ermittlungsverfahrens auf Possehl verschmolzen und die Geldbußen gegen die Rechtsnachfolgerin verhängt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die führenden DSK-Anbieter in Deutschland haben sich über viele Jahre zahlreiche Aufträge der öffentlichen Hand gegenseitig zugespielt. Vereinbart war, dass grundsätzlich derjenige Anbieter alle künftigen DSK-Aufträge eines Kunden erhalten sollte, der diesen Kunden erstmalig für die Bauweise DSK gewonnen hatte. War ein beteiligtes Unternehmen nicht ausgelastet und benötigte zusätzliche Aufträge, wurde von dieser "Stammkunden"-Zuordnung in Einzelfällen abgewichen oder es wurde eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, um den Auftrag auf mehrere Anbieter aufzuteilen. Dadurch haben sich die Unternehmen den Markt aufgeteilt und dies durch Schutzangebote abgesichert. Das Kartell betraf einen wichtigen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und damit letztlich Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden als Träger der Straßenbaulast."
Kutter, Bitunova, Possehl und OAT teilten ab dem Jahr 2010 deutschlandweit DSK-Kunden und deren Aufträge untereinander auf. Die drei Unternehmen VSI, Liesen und AS stiegen später in das Kartell ein. Die Unternehmen stimmten sich regelmäßig über Ausschreibungen öffentlicher und teilweise privater Auftraggeber ab. Im Vorfeld wurde geklärt, wer einen Auftrag bekommen soll und über welchem Mindestpreis die Schutzangebote liegen müssen. Dazu hielten sie regelmäßig Kontakt und trafen sich in der Saison - im Frühjahr und Sommer - ungefähr einmal im Monat. Die Absprachetreffen fanden meist an einem zentralen Ort in Deutschland statt, sehr häufig in Kassel. Bei Bedarf wurden Preisvorgaben zusätzlich z. B. telefonisch, per E-Mail oder mit Messenger (WhatsApp, Signal) mitgeteilt, meistens unter Verwendung einer Codesprache. Die Preise wurden verschlüsselt kommuniziert, z. B. als Meter-, Kilometerangabe, Wurst- oder Bierpreis, Sponsorenbetrag, Anzahl von Teilnehmern oder als Preis für ein Hotelzimmer oder für Events (Fußball, Karneval). Zum Teil wurden Preisvorgaben als Anfragen für Nachunternehmerleistungen, z. B. Rissesanierung oder Fräsen, getarnt.
Die Verstöße betrafen eine Vielzahl von Ausschreibungen und Aufträgen von öffentlichen Auftraggebern im gesamten Bundesgebiet sowie privater Auftraggeber wie Betreibern von Flughäfen, Häfen und Autoteststrecken. Sie bezogen sich sowohl auf Aufträge für DSK-Großverleger als auch für DSK-Kleinverleger und -Handeinbau. Die Beteiligten beendeten die Absprachen im September 2019.
Das "DSK"-Verfahren entstand aus dem Verfahren "Straßenreparatur" (siehe Pressemitteilung vom 13. Mai 2025), für das im August 2019 gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Durchsuchungen durchgeführt wurden. Daraus ergab sich ein Tatverdacht auf Kartellabsprachen im DSK-Bereich, sodass im September 2020 und März 2021 weitere Durchsuchungen stattfanden. Im Laufe des Verfahrens arbeitete das Bundeskartellamt eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, die beim Verdacht auf Straftaten nach § 298 StGB (sog. Submissionsabsprachen) für die Verfolgung der für die Unternehmen an den Absprachen beteiligten Personen zuständig sind.
Die Unternehmen Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS haben mit dem Bundeskartellamt im Rahmen des Kronzeugenprogramms kooperiert. Die Kooperation wurde bußgeldmindernd berücksichtigt. Sämtliche Verfahren konnten im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden.
Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.
Ein Fallbericht mit den Inhalten nach § 53 Abs. 5 GWB wird in Kürze auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.
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