Vaduz (ots) -
Im Zusammenhang mit dem kriminellen Cyberangriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen verfolgen die ermittelnden Behörden digitale Spuren. Die Kriminalpolizei hat bereits einen ersten Ermittlungsbericht an die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat beim Fürstlichen Landgericht Vorerhebungen gegen unbekannte Täterschaft wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem nach § 118a Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB sowie des Datendiebstahls nach § 131a StGB beantragt.
Das Amt für Justiz hat den betroffenen Personenkreis des Cyberangriffs ausgewertet. Auskünfte zum Personenkreis können aus rechtlichen und ermittlungstaktischen Gründen nicht kommuniziert werden. Regierungschefin Brigitte Haas: "Wir verstehen das Interesse am Inhalt des Registers. Die Informationen unterliegen der Geheimhaltung und daher kann die Regierung auch keine Auskünfte zu den betroffenen Daten geben."
Im Verzeichnis enthalten sind Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland. Nicht im Verzeichnis und damit nicht vom Datendiebstahl betroffen sind Adressen oder Telefonnummern sowie keinerlei finanzielle Daten der Rechtsträger wie Umsätze, Vermögen oder Dividenden erfasst. Entsprechend lassen sich aus den gestohlenen Daten keine Rückschlüsse auf Vermögenswerte oder andere Finanzdaten ziehen.
Die Informationsstelle ist per E-Mail unter vwbpfragen@llv.li oder von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer +423 232 90 00 erreichbar.
Pressekontakt:
Information und Kommunikation der Regierung
kommunikation@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100941542
Im Zusammenhang mit dem kriminellen Cyberangriff auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen verfolgen die ermittelnden Behörden digitale Spuren. Die Kriminalpolizei hat bereits einen ersten Ermittlungsbericht an die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat beim Fürstlichen Landgericht Vorerhebungen gegen unbekannte Täterschaft wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem nach § 118a Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB sowie des Datendiebstahls nach § 131a StGB beantragt.
Das Amt für Justiz hat den betroffenen Personenkreis des Cyberangriffs ausgewertet. Auskünfte zum Personenkreis können aus rechtlichen und ermittlungstaktischen Gründen nicht kommuniziert werden. Regierungschefin Brigitte Haas: "Wir verstehen das Interesse am Inhalt des Registers. Die Informationen unterliegen der Geheimhaltung und daher kann die Regierung auch keine Auskünfte zu den betroffenen Daten geben."
Im Verzeichnis enthalten sind Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland. Nicht im Verzeichnis und damit nicht vom Datendiebstahl betroffen sind Adressen oder Telefonnummern sowie keinerlei finanzielle Daten der Rechtsträger wie Umsätze, Vermögen oder Dividenden erfasst. Entsprechend lassen sich aus den gestohlenen Daten keine Rückschlüsse auf Vermögenswerte oder andere Finanzdaten ziehen.
Die Informationsstelle ist per E-Mail unter vwbpfragen@llv.li oder von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer +423 232 90 00 erreichbar.
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