Berlin (ots) -
Nach Berichten über mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in einem Ziegenmilchbetrieb in der Prignitz erheben nun auch ehemalige Beschäftigte Vorwürfe. Sie sprechen von fragwürdigen Arbeitsbedingungen.
Der RBB hat mit mehreren ehemaligen Mitarbeitern gesprochen, zudem liegen dem RBB Arbeitsverträge, Praktikumspläne und Chatverläufe vor.
Bei den ehemaligen Mitarbeitern handelt es sich um Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern, die nach ihrem Studium ein Weiterbildungspraktikum in dem Betrieb absolviert haben.
In einem Fall sollten auch berufsfremde Tätigkeiten wie Putzarbeiten im (Wohn-)Haus erledigt werden. Mehrere ehemalige Beschäftigte berichten zudem von einem harschen Umgangston im gesamten Betrieb.
Die Zeugen berichteten dem rbb weiterhin, dass sie immer gehofft hätten, dass während der Arbeit keine Probleme auftreten, weil es dann Ärger gegeben habe. Wenn man die Ziegen nicht in den Melkstand zwang, sei man angeschrien worden, berichtet eine ehemalige Praktikantin.
Vom Betrieb gegen Miete bereitgestellte Unterkünfte für die Praktikanten seien zudem während der Wintermonate zeitweise nicht beheizt gewesen.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) teilt auf Anfrage mit, es habe keine Erkenntnisse zu Missständen in Unterkünften in dem Betrieb. Auch Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften habe man nicht festgestellt. Allerdings seien in der Vergangenheit bereits Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften festgestellt worden. Kontrollen in dem Betrieb fanden zuletzt im Mai dieses Jahres und zuvor im August 2024 statt.
Nach dem RBB vorliegenden Aussagen und einem Vertrag wurden einigen Beschäftigten monatlich 100 Euro für den Transport zwischen den beiden Standorten des Betriebs vom Lohn abgezogen. Die ehemaligen Mitarbeiter haben Agrar-Ingenieurwesen oder Veterinärmedizin studiert und sind im Rahmen einer Weiterbildung nach Deutschland gekommen. Über private Vermittlungsagenturen wurden sie an den Ziegenmilchbetrieb vermittelt. Ihr Visum ist an den Betrieb geknüpft.
In die Genehmigung der Praktika und die Erteilung der Visa ist auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) einbezogen. Die BA teilte dem rbb auf Anfrage mit, die Beschäftigung in einem Betrieb muss zuvor im Studium "erlangte Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen oder zur praktischen Anwendung bringen". Dies sei vom Arbeitgeber durch einen Weiterbildungsplan zu bestätigen, der mit dem Visumsantrag einzureichen ist. Der Plan hält im Detail fest, was die Beschäftigten während ihres Aufenthaltes lernen sollen. Ob die Betriebe den Plan einhalten, prüfe die Bundesagentur allerdings nur bei Beschwerden. Zum Ziegenmilchbetrieb selbst gibt es keine Auskunft.
Mehrere ehemalige Mitarbeiter berichten, der Praktikumsplan habe während ihrer Tätigkeit kaum eine Rolle gespielt.
Die Personalvermittlung Bixter, die die Praktikanten an den Ziegenmilchbetrieb vermittelt hatte, teilt dem RBB schriftlich mit, man hätte nach mehreren Rückmeldungen zu den Arbeitsbedingungen die Zusammenarbeit mit dem Betrieb bis auf Weiteres gestoppt.
Trotz mehrfacher Anfragen und gewährter Fristverlängerungen hat sich der Betrieb nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Im Juni hatte der Landkreis Prignitz Anzeige gegen den Betriebsinhaber erstattet. Der Vorwurf: Der Betrieb soll gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Grundlage der Anzeige war Videomaterial, das die Tierschutzorganisation "Soko Tierschutz" veröffentlicht hatte. Die Organisation versicherte, die Videos in dem Ziegenmilchbetrieb bei Perleberg zwischen Januar und April 2026 aufgenommen zu haben. Sie liegen dem rbb vor. Auf ihnen sind hilflose und kranke Tiere zu sehen, anscheinend nicht sachgerecht entsorgte Kadaver und Mitarbeiter, die Ziegen treten oder in einem Fall durch den Stall schleifen.
Der Anwalt des Unternehmers teilte dem rbb im Juni auf Anfrage mit, einzelne Aufnahmen des ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterials, die eine "tierschutzrechtlich einwandfreie Haltung" zeigen, seien dem Unternehmen zuzuordnen. Andere Aufnahmen, "insbesondere Nahaufnahmen einzelner erkrankter oder verstorbener Tiere sind hingegen nicht zuzuordnen und können aus jeder Ziegenhaltung in Europa oder anderswo stammen."
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Pressekontakt:
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51580/6329940
Nach Berichten über mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in einem Ziegenmilchbetrieb in der Prignitz erheben nun auch ehemalige Beschäftigte Vorwürfe. Sie sprechen von fragwürdigen Arbeitsbedingungen.
Der RBB hat mit mehreren ehemaligen Mitarbeitern gesprochen, zudem liegen dem RBB Arbeitsverträge, Praktikumspläne und Chatverläufe vor.
Bei den ehemaligen Mitarbeitern handelt es sich um Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern, die nach ihrem Studium ein Weiterbildungspraktikum in dem Betrieb absolviert haben.
In einem Fall sollten auch berufsfremde Tätigkeiten wie Putzarbeiten im (Wohn-)Haus erledigt werden. Mehrere ehemalige Beschäftigte berichten zudem von einem harschen Umgangston im gesamten Betrieb.
Die Zeugen berichteten dem rbb weiterhin, dass sie immer gehofft hätten, dass während der Arbeit keine Probleme auftreten, weil es dann Ärger gegeben habe. Wenn man die Ziegen nicht in den Melkstand zwang, sei man angeschrien worden, berichtet eine ehemalige Praktikantin.
Vom Betrieb gegen Miete bereitgestellte Unterkünfte für die Praktikanten seien zudem während der Wintermonate zeitweise nicht beheizt gewesen.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) teilt auf Anfrage mit, es habe keine Erkenntnisse zu Missständen in Unterkünften in dem Betrieb. Auch Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften habe man nicht festgestellt. Allerdings seien in der Vergangenheit bereits Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften festgestellt worden. Kontrollen in dem Betrieb fanden zuletzt im Mai dieses Jahres und zuvor im August 2024 statt.
Nach dem RBB vorliegenden Aussagen und einem Vertrag wurden einigen Beschäftigten monatlich 100 Euro für den Transport zwischen den beiden Standorten des Betriebs vom Lohn abgezogen. Die ehemaligen Mitarbeiter haben Agrar-Ingenieurwesen oder Veterinärmedizin studiert und sind im Rahmen einer Weiterbildung nach Deutschland gekommen. Über private Vermittlungsagenturen wurden sie an den Ziegenmilchbetrieb vermittelt. Ihr Visum ist an den Betrieb geknüpft.
In die Genehmigung der Praktika und die Erteilung der Visa ist auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) einbezogen. Die BA teilte dem rbb auf Anfrage mit, die Beschäftigung in einem Betrieb muss zuvor im Studium "erlangte Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen oder zur praktischen Anwendung bringen". Dies sei vom Arbeitgeber durch einen Weiterbildungsplan zu bestätigen, der mit dem Visumsantrag einzureichen ist. Der Plan hält im Detail fest, was die Beschäftigten während ihres Aufenthaltes lernen sollen. Ob die Betriebe den Plan einhalten, prüfe die Bundesagentur allerdings nur bei Beschwerden. Zum Ziegenmilchbetrieb selbst gibt es keine Auskunft.
Mehrere ehemalige Mitarbeiter berichten, der Praktikumsplan habe während ihrer Tätigkeit kaum eine Rolle gespielt.
Die Personalvermittlung Bixter, die die Praktikanten an den Ziegenmilchbetrieb vermittelt hatte, teilt dem RBB schriftlich mit, man hätte nach mehreren Rückmeldungen zu den Arbeitsbedingungen die Zusammenarbeit mit dem Betrieb bis auf Weiteres gestoppt.
Trotz mehrfacher Anfragen und gewährter Fristverlängerungen hat sich der Betrieb nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Im Juni hatte der Landkreis Prignitz Anzeige gegen den Betriebsinhaber erstattet. Der Vorwurf: Der Betrieb soll gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Grundlage der Anzeige war Videomaterial, das die Tierschutzorganisation "Soko Tierschutz" veröffentlicht hatte. Die Organisation versicherte, die Videos in dem Ziegenmilchbetrieb bei Perleberg zwischen Januar und April 2026 aufgenommen zu haben. Sie liegen dem rbb vor. Auf ihnen sind hilflose und kranke Tiere zu sehen, anscheinend nicht sachgerecht entsorgte Kadaver und Mitarbeiter, die Ziegen treten oder in einem Fall durch den Stall schleifen.
Der Anwalt des Unternehmers teilte dem rbb im Juni auf Anfrage mit, einzelne Aufnahmen des ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterials, die eine "tierschutzrechtlich einwandfreie Haltung" zeigen, seien dem Unternehmen zuzuordnen. Andere Aufnahmen, "insbesondere Nahaufnahmen einzelner erkrankter oder verstorbener Tiere sind hingegen nicht zuzuordnen und können aus jeder Ziegenhaltung in Europa oder anderswo stammen."
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt wegen Verstößen gegen das Tierschutzrecht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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