EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Telekom AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Bonn, 10. August 2026 Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Der Vorstand der Deutsche Telekom AG ("DTAG") hat im November 2025 beschlossen, im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms Aktien der DTAG (ISIN: DE0005557508) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 2 Milliarden zurückzukaufen ("Aktienrückkaufprogramm 2026"). Der Rückkauf begann am 5. Januar 2026 und erfolgt mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2026. Mit einer Ad-hoc-Mitteilung vom 6. August 2026 hat die DTAG angekündigt, das Aktienrückkaufprogramm 2026 um weitere bis zu EUR 3 Milliarden auf einen Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von insgesamt bis zu EUR 5 Milliarden bei gleicher Laufzeit zu erhöhen. Die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 erworbenen eigenen Aktien werden überwiegend eingezogen und zu einem geringen Teil für die Bedienung von Vergütungsprogrammen für Führungskräfte bzw. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen verwendet. Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt in mehreren Tranchen. Eine dritte Tranche mit einem ursprünglichen aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 560 Mio. begann am 1. Juli 2026 und sollte ursprünglich bis spätestens zum 30. September 2026 durchgeführt werden. Im Rahmen dieser dritten Tranche wurden bislang rund 7,6 Mio. Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von rund EUR 203 Mio. zurückerworben. Die Laufzeit der dritten Tranche wird nunmehr bis einschließlich zum 22. Dezember 2026 verlängert. Das maximale Gesamtvolumen von bis zu EUR 560 Mio. der dritten Tranche wird ab dem 10. August 2026 um EUR 3,425 Mrd. auf bis zu EUR 3,985 Mrd. erhöht. Insgesamt können bis einschließlich zum 22. Dezember 2026 somit noch Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu rund EUR 3,782 Mrd. (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Dies umfasst auf Basis des Kurses in der Schlussauktion (Trade-at-Close) im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 7. August 2026 von EUR 29,04 bis zu rund 130,2 Mio. Aktien. Der Rückkauf erfolgt weiterhin ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Das Aktienrückkaufprogramm 2026 wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der DTAG vom 9. April 2025 durchgeführt. Danach ist der Vorstand der DTAG ermächtigt, bis einschließlich zum 8. April 2030 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die maximale Anzahl von Aktien, die die DTAG unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt auf Basis des derzeitigen Grundkapitals demnach 484.977.805 Aktien. Der gezahlte Gegenwert je Aktie darf (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag (Tag des Erwerbs) durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht um mehr als 20 % unterschreiten. Der Erwerb eigener Aktien erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) sowie im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unter Beauftragung eines oder mehrerer Kreditinstitute. Es ist vorgesehen, dass das jeweils beauftragte Kreditinstitut seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der DTAG unabhängig und unbeeinflusst von der DTAG trifft. Die Aktien der DTAG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der DTAG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die DTAG an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. Jedes im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 mit dem Erwerb eigener Aktien beauftragte Kreditinstitut wird durch die DTAG entsprechend verpflichtet. Das Aktienrückkaufprogramm 2026 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2026 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die DTAG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.telekom.com) im Bereich "Investor Relations" veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 10.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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