Bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten wirkt sich die pauschale Beihilfe auch auf die steuerliche Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge aus. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat hierzu eine entsprechende Kürzung des Sonderausgabenabzugs bestätigt. Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine steuerfreie pauschale Beihilfe für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge mindert. Das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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