Wenn Unternehmen grenzüberschreitend verschmolzen werden, stellt sich in Deutschland eine steuerliche Frage, die nun auf europäischer Ebene geklärt werden muss: Darf der deutsche Gesetzgeber bei einem steuerfreien Übernahmegewinn infolge einer Verschmelzung pauschal fünf Prozent als nicht abziehbare Betriebsausgaben behandeln? Der Bundesfinanzhof hat erhebliche Zweifel, ob diese Regelung mit dem Europarecht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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