Auf einem unscharfen Blitzerfoto war der Fahrer kaum zu erkennen. Selbst ein Sachverständiger konnte ihn nicht eindeutig identifizieren. Eine Amtsrichterin war dennoch überzeugt, den Mann auf dem Foto wiederzuerkennen, und berief sich auf ihre Intuition. Das OLG Zweibrücken sah das anders. Eine richterliche Überzeugung muss nachvollziehbar begründet sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat die Verurteilung eines Autofahrers aufgehoben, weil die Identifizierung des Fahrers anhand eines unscharfen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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