BERLIN (dpa-AFX) - Wegen der eingeschränkten Transportmöglichkeiten auf dem Wasserweg haben mehrere Bundesländer das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gelockert. Wo gilt was?
Ein Überblick über die Fristen
* In folgenden Bundesländern dürfen Lkws bis zum 31. August auch an Sonn- und Feiertagen Waren transportieren: Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen.
* Während die Regelung in einigen Bundesländern schon am vergangenen Wochenende galt, tritt sie beispielsweise in Bayern erst am Wochenende in Kraft.
* In zwei Bundesländern gilt die entsprechende Frist einen Monat länger bis zum 30. September: Rheinland-Pfalz und Saarland.
* In Sachsen-Anhalt wurden zunächst keine entsprechenden Lockerungen beschlossen.
Welche Besonderheiten gibt es?
* In allen Bundesländern, die eine Lockerung des Verbots beschlossen haben, - außer Thüringen - gilt: Für Lkw-Transporte, die nicht mit dem Niedrigwasser im Zusammenhang stehen, bleibt das Sonntagsfahrverbot bestehen.
* Thüringen geht als einziges Bundesland noch weiter: Hier wurde das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen (bis zum 31. August) ganz aufgehoben.
* In Bayern gilt die Lockerung einer Mitteilung von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zufolge nur für unbedingt notwendige Lieferungen.
Durch anhaltend sehr niedrige Wasserstände auf deutschen Wasserstraßen ist die Binnenschifffahrt derzeit erheblich beeinträchtigt. Gütertransporte müssen teilweise auf Straße und Schiene verlagert werden, um Lieferketten aufrechtzuerhalten./laf/DP/he
