Manchmal lassen sich Unternehmen einiges einfallen, um ihre Kunden zu halten. So auch eine Krankenkasse, die wechselwilligen Versicherten geldwerte Geschenke versprach. Dagegen wendete sich die konkurrierende Krankenkasse und bekam zumindest vorerst vor Gericht recht. Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten, die zu einer anderen Kasse wechseln wollen, keine geldwerten Geschenke versprechen, auf die kein Anspruch besteht, nur um diese von einem Kassenwechsel abzuhalten. So lautet ein ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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