HANNOVER/SCHWERIN/KIEL (dpa-AFX) - Welchen kommunalen Steuersegen die Energieerzeugung mit Windkraft auf See bescheren kann, hat eine schleswig-holsteinische Gemeinde vor den Toren Hamburgs erlebt: Oststeinbek hat nach eigenen Angaben "im Jahr 2025 außergewöhnlich hohe Gewerbesteuereinnahmen erhalten". Rund 90 Millionen Euro, bei einer Einwohnerzahl von etwa 9.000. Nach Abführung gesetzlicher Umlagen blieben voraussichtlich noch etwa 30 Millionen Euro, so die Gemeinde.
Die einmaligen Einnahmen ergeben sich demnach aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von Ende 2024. Der BFH hatte entschieden, dass nicht Bundesländer selbst Gewerbesteuer für Windkraftanlagen erheben dürfen, die auf dem Meer außerhalb von Gemeindegebieten liegen. Stattdessen müssten dafür Gemeinden bestimmt werden.
Medienberichten zufolge stand hinter den unverhofften Einnahmen in Oststeinbek ein Unternehmen, das einen Offshore-Windpark vor der niedersächsischen Küste betreibt. Seine Geschäftsleitung befand sich demnach über Jahre in Oststeinbek.
Neuregelung sorgt nicht nur für unverhofften Geldsegen
Doch die Neuregelung sorgt nicht nur einmalig lokal für Geldsegen, sondern auch für Streit, etwa in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Einzelne Städte überlegen, zu klagen, zum Beispiel Sassnitz auf Rügen, wo sich vor der Küste mehrere Windparks befinden.
Die Sassnitzer Stadtvertretung hat einstimmig entschieden, dass die Stadt beim Landesverfassungsgericht in Greifswald eine Kommunalverfassungsbeschwerde einlegen soll.
Mecklenburg-Vorpommern hatte laut dortigem Finanzministerium die Gewerbesteuer für Offshore-Windparks in gemeindefreien Gebieten der Ostsee selbst erhoben - wie in Niedersachsen für Windparks in der Nordsee. Nachdem die BFH-Entscheidung eine Neuregelung verlangt hatte, wurde Rostock als hebeberechtigte Gemeinde bestimmt.
Ausschlaggebend waren laut Ministerium die dort vorhandenen Verwaltungsstrukturen sowie der höhere Gewerbesteuer-Hebesatz in Rostock. Der Hebesatz betrage dort 465 Prozent. In Sassnitz sind es 390 Prozent.
Das Ministerium geht davon aus, dass sich für Rostock aus den Offshore-Windkraftparks rund 60 Millionen Euro ergeben werden. 99 Prozent kämen über den kommunalen Finanzausgleich allen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zugute. Rostock behalte lediglich ein Prozent der Einnahmen als Ausgleich für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Sassnitz auf Rügen will größeren Anteil
Sassnitz will aber einen höheren Anteil erhalten als andere Kommunen. Im Beschluss der Stadtvertretung heißt es, ein erheblicher Teil der entsprechenden Steuereinnahmen stamme von Anlagen vor der Küste der Stadt. Errichtung und Wartung dieser Offshore-Anlagen erfolgten allein über den Hafen Mukran im Stadtgebiet und den Stadthafen Sassnitz. Zu diesem Zweck habe man den Hafen erheblich ertüchtigt. Verkehr belaste die Stadt und ausstehende Instandsetzungen im Stadthafen kosteten etwa 50 Millionen Euro. Die Klage soll gegen Ende des Jahres eingereicht werden.
In Niedersachsen erwägt die Stadt Norden (Landkreis Aurich) gerichtlich vorzugehen. In der ostfriesischen Kleinstadt hat etwa der dänische Energiekonzern Ørsted eine Niederlassung, von wo aus Offshore-Windparks auf der Nordsee betrieben werden. Durch die veränderte Steuererhebung geht der Stadt nach eigenen Angaben jährlich ein zweistelliger Millionenbetrag verloren. "Ich kann und werde nicht tatenlos zusehen, wenn unserer Stadt jetzt dauerhaft Einnahmen in Millionenhöhe entzogen werden", sagte Nordens Bürgermeister Florian Eiben auf dpa-Anfrage.
Regelung auch in Niedersachsen in der Kritik
In Niedersachsen sieht eine neue Verordnung vor, dass von 2026 an allein die Stadt Wilhelmshaven für diese Steuererhebung zuständig ist. Ein Großteil dieses Steueraufkommens von geschätzt jährlich rund 110 Millionen Euro soll in der Jadestadt bleiben, aber auch andere niedersächsische Kommunen sollen über den kommunalen Finanzausgleich von den Einnahmen profitieren.
Landräte und Bürgermeister etwa in Ostfriesland sehen ihre Region durch die Neuregelung benachteiligt. Sie verweisen darauf, dass gerade die Gemeinden, Städte und Kreise an der Küste vom Ausbau der Offshore-Windenergie, etwa durch Kabeltrassen, betroffen seien - und entsprechend stärker von den Gewerbesteuereinnahmen profitieren sollten. Unterstützung signalisiert auch der Städte und Gemeindebund in Niedersachsen.
Eine Lösung finden soll eine Arbeitsgruppe. Denn nach der Kritik der Küstenkommunen hatte die Landesregierung zu Jahresbeginn eine "Arbeitsgruppe Offshore" unter Federführung des Innenministeriums eingerichtet. Neben Vertretern der Landesregierung sind darin auch Vertreter von Küstenkommunen vertreten.
Weitergekommen sind die Gespräche in dieser AG bislang aber offenbar nicht. Das kritisierte etwa die Stadt Emden. Auch die größte Stadt Ostfrieslands hält die nun geltende Verteilungsregelung der Gewerbesteuereinnahmen für unfair.
Einsprüche gegen Bescheide, Klagen möglich
Sobald neue Gewerbesteuerbescheide nach der neuen Verordnung eingehen, will die Stadt Emden Widerspruch einlegen. Je nach Verlauf behalte sich die Stadt dann auch eine Klage vor, sagt die Stadtsprecherin. Ähnlich ist die Lage in Norden - dort hat die Kommune nach eigenen Angaben bereits fristgerecht Widerspruch gegen Steuerbescheiden eingelegt. "Sollten die Einwendungen keine Berücksichtigung finden, wird die Stadt Norden Klage erheben, da wir die Neuregelung der Landesregierung für rechtswidrig halten", kündigt die Küstenkommune an.
In Schleswig-Holstein wurde bereits Ende 2007 eine Landesverordnung erlassen, nach der die Gemeinde Helgoland für die Gewerbesteuererhebung zuständig ist für schleswig-holsteinische Küstengewässer sowie die dem Bundesland zugeordneten Seegebiet darüber hinaus. Die Gemeinde zahlt laut schleswig-holsteinischem Innenministerium, aber auch Umlagen. Daher profitieren auch andere Gemeinden im Land. Änderungen der Regel seien in Schleswig-Holstein aktuell nicht geplant./len/DP/zb
