DJ PTA-HV: Gurktaler AG: Einberufung 14. ordentliche Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß -- 107 Abs. 3 AktG
Gurktaler AG: Einberufung 14. ordentliche Hauptversammlung
Wien (pta000/18.08.2026/10:00 UTC+2)
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 14. ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 17. September 2026, um 14:00 Uhr, Wiener Zeit, im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.
I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. März 2026, des Lageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025/2026
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2025/2026
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025/2026
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/2026
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/2026
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026/2027 7.
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
8. Wahlen in den Aufsichtsrat
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gemäß -- 65 Abs 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß -- 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens am 27. August 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft unter http://gruppe.gurktaler.at bzw http://gruppe.gurktaler.at/hauptversammlung zugänglich:
Geschäftsbericht 2025/2026 mit
-Corporate-Governance-Bericht,
-Bericht des Aufsichtsrats,
-Lagebericht,
-Jahresabschluss 2025/2026,
-Gewinnverwendungsvorschlag,
-Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9,
-Vergütungsbericht,
-Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß ---- 65 Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 9
-Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 8 gemäß -- 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
-Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
-Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
-vollständiger Text dieser Einberufung,
-Information über die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der Zusendungslogik von Depotbestätigungen und Vollmachten.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte ist nur berechtigt, wer am Ende des 7. September 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag") Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 14. September 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
-- 10 Abs 6 genügen lässt
Per E-Mail: anmeldung.gurktaler@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 50
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten:
Gurktaler Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599; dabei sind unbedingt
im Text anzugeben:
- bei Stammaktien ISIN AT0000A0ZXXX
- bei Vorzugsaktien ISIN AT0000A0Z9H1)
Per SWIFT ISO 20022:
ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10
(gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
http://gruppe.gurktaler.at bzw http://gruppe.gurktaler.at/hauptversammlung zur Verfügung.
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut beziehungsweise an ihre depotführende Wertpapierfirma zu wenden und die
Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß -- 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD oder der depotführenden Wertpapierfirma mit dem Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (-- 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer;
Stammaktien ISIN AT0000A0ZXXX, Vorzugsaktien ISIN AT0000A0Z9H1,
- Depotnummer, allenfalls eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 7. September 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (-- 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht muss spätestens bis 16. September 2026, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben wird:
Per Post oder Boten Gurktaler Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 50
Per E-Mail. anmeldung.gurktaler@hauptversammlung.at (wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist.)
Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599; dabei sind unbedingt
im Text anzugeben):
- bei Stammaktien ISIN AT0000A0ZXXX
- bei Vorzugsaktien ISIN AT0000A0Z9H1)
Per SWIFT ISO 20022:
ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10
(gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
http://gruppe.gurktaler.at bzw http://gruppe.gurktaler.at/hauptversammlung zur Verfügung.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://gruppe.gurktaler.at
bzw:
http://gruppe.gurktaler.at/hauptversammlung abrufbar.
Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (-- 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen
Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
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August 18, 2026 04:00 ET (08:00 GMT)
