Wer eine Immobilie im Privatvermögen verkauft, muss den Gewinn daraus unter bestimmten Umständen versteuern. Entscheidend ist dabei die sogenannte Zehnjahresfrist: Liegt zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahrzehnt, greift die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach dem Einkommensteuergesetz. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Beschluss noch einmal klar bestätigt, welcher ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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