Ein Holzinvestment führte eine Anlegerin vor Gericht - und sie bekam dort Recht. Der Versicherungs- und Immobilienmakler habe das Investment als Vermögensanlage einordnen und über Verlustrisiken informieren müssen. Auch seine fehlende Erlaubnis zur Vermittlung spielte eine Rolle. Das Landgericht (LG) Ulm hat einen Versicherungs- und Immobilienmakler, der keine behördliche Erlaubnis zur Vermittlung von Vermögensanlagen besitzt, zur Rückzahlung von 4.816 Euro an eine Anlegerin verurteilt. Nach Auffassung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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