Berlin (ots) -
Verantwortung endlich vergüten!
Mit der Zulage für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Rettungsdienst sowie der 5-Euro-Belastungspauschale wird seit Beginn der Rettungsdienstkrise die besondere Beanspruchung unserer Kolleginnen und Kollegen im Einsatzdienst finanziell anerkannt. Leider endet diese Anerkennung an der Tür der Fahrzeughalle. Insbesondere für die Beschäftigten in der Leitstelle fehlt bis heute eine vergleichbare Wertschätzung.
"Die erhebliche Mehrbelastung in der Leitstelle wird seit Jahren ohne jede Kompensation ertragen. Täglich gehen tausende Notrufe bei unseren Kolleginnen und Kollegen ein. Einsätze werden angelegt, Einsatzmittel gelenkt und in vielen Situationen werden durch professionelle Anleitung am Telefon lebensrettende Maßnahmen eingeleitet", so Manuel Barth, Vorsitzender des Landesverbands Berlin-Brandenburg.
Das Notrufaufkommen und die Arbeitsverdichtung in der Leitstelle sind nachweislich massiv gestiegen. Störungsanfällige Technik verschärft die Situation und bringt unserer Kolleginnen und Kollegen immer wieder an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Beschäftigten qualifizieren sich fortlaufend weiter und übernehmen zusätzliche Verantwortung, stoßen im TV-L jedoch auf fehlende Entwicklungsperspektiven und mangelnde Anerkennung ihrer besonderen Funktionen.
Die Folgen sind längst spürbar: Erfahrene Beschäftigte verlassen die Leitstellen oder wechseln in andere Bundesländer. Zurück bleiben chronische Personalengpässe, ein dauerhafter Rekrutierungsbedarf und hohe Ausbildungskosten.
Dabei sind Zulagen für zusätzliche Verantwortung im Tarifbereich keineswegs ungewöhnlich. Für Vorarbeitertätigkeiten, beispielsweise in der KFZ-Werkstatt, werden selbstverständlich entsprechende Zulagen gezahlt.
Umso weniger ist es für uns nachvollziehbar, warum für hochqualifizierte Beschäftigte mit Führungs-, Koordinierungs- und Anleitungsaufgaben in Leitstellen eine vergleichbare Anerkennung bislang ausbleibt.
Die dfeug Berlin-Brandenburg fordert deshalb für Tarifbeschäftigte in Führungs- und anleitenden Funktionen eine Zulage von mindestens 400 Euro monatlich.
Die Frage nach der Finanzierbarkeit...
Das Argument fehlender Finanzierbarkeit überzeugt uns nicht. Tatsächlich geht es um eine überschaubare Zahl von Funktionen im Geltungsbereich des TV-L. Gerade deshalb ist der finanzielle Aufwand begrenzt.
Bei der Anhebung der Spitzenführungsämter der Berliner Feuerwehr wurde die geringe Zahl der betroffenen Funktionen ebenfalls als Argument für die Vertretbarkeit des finanziellen Aufwands herangezogen. (https://www.morgenpost.de/berlin/article410738116/empoerung-ueber-hoehere-gehaelter-fuer-berlins-feuerwehr-chefs.html)
Was für Spitzenführungsämter gilt, muss erst recht für Beschäftigte gelten, die in Leitstellen täglich Verantwortung für die Gefahrenabwehr übernehmen und häufig der erste Anlaufpunkt für hilfesuchende Menschen sind.
"Wir fordern die Länder daher auf, kurzfristig entsprechende Zulagenmöglichkeiten zu schaffen und mittelfristig die Entgeltordnung zum TV-L, Teil II Abschnitt 18.1, anzupassen.
Die besonderen Anforderungen, die hohe Verantwortung und die fachliche Komplexität dieser Funktionen müssen sich künftig auch tariflich abbilden. Die Leitstelle ist kein nachgelagerter Verwaltungsbereich. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Gefahrenabwehr", so Manuel Barth.
Wo wenige Beschäftigte täglich über die ersten Minuten einer Rettung und damit mitunter über Leben und Tod entscheiden, muss Verantwortung auch entsprechend vergütet werden.
Pressekontakt:
Manuel Barth
m.barth@dfeug.de
Original-Content von: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/173214/6337087
Verantwortung endlich vergüten!
Mit der Zulage für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Rettungsdienst sowie der 5-Euro-Belastungspauschale wird seit Beginn der Rettungsdienstkrise die besondere Beanspruchung unserer Kolleginnen und Kollegen im Einsatzdienst finanziell anerkannt. Leider endet diese Anerkennung an der Tür der Fahrzeughalle. Insbesondere für die Beschäftigten in der Leitstelle fehlt bis heute eine vergleichbare Wertschätzung.
"Die erhebliche Mehrbelastung in der Leitstelle wird seit Jahren ohne jede Kompensation ertragen. Täglich gehen tausende Notrufe bei unseren Kolleginnen und Kollegen ein. Einsätze werden angelegt, Einsatzmittel gelenkt und in vielen Situationen werden durch professionelle Anleitung am Telefon lebensrettende Maßnahmen eingeleitet", so Manuel Barth, Vorsitzender des Landesverbands Berlin-Brandenburg.
Das Notrufaufkommen und die Arbeitsverdichtung in der Leitstelle sind nachweislich massiv gestiegen. Störungsanfällige Technik verschärft die Situation und bringt unserer Kolleginnen und Kollegen immer wieder an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Beschäftigten qualifizieren sich fortlaufend weiter und übernehmen zusätzliche Verantwortung, stoßen im TV-L jedoch auf fehlende Entwicklungsperspektiven und mangelnde Anerkennung ihrer besonderen Funktionen.
Die Folgen sind längst spürbar: Erfahrene Beschäftigte verlassen die Leitstellen oder wechseln in andere Bundesländer. Zurück bleiben chronische Personalengpässe, ein dauerhafter Rekrutierungsbedarf und hohe Ausbildungskosten.
Dabei sind Zulagen für zusätzliche Verantwortung im Tarifbereich keineswegs ungewöhnlich. Für Vorarbeitertätigkeiten, beispielsweise in der KFZ-Werkstatt, werden selbstverständlich entsprechende Zulagen gezahlt.
Umso weniger ist es für uns nachvollziehbar, warum für hochqualifizierte Beschäftigte mit Führungs-, Koordinierungs- und Anleitungsaufgaben in Leitstellen eine vergleichbare Anerkennung bislang ausbleibt.
Die dfeug Berlin-Brandenburg fordert deshalb für Tarifbeschäftigte in Führungs- und anleitenden Funktionen eine Zulage von mindestens 400 Euro monatlich.
Die Frage nach der Finanzierbarkeit...
Das Argument fehlender Finanzierbarkeit überzeugt uns nicht. Tatsächlich geht es um eine überschaubare Zahl von Funktionen im Geltungsbereich des TV-L. Gerade deshalb ist der finanzielle Aufwand begrenzt.
Bei der Anhebung der Spitzenführungsämter der Berliner Feuerwehr wurde die geringe Zahl der betroffenen Funktionen ebenfalls als Argument für die Vertretbarkeit des finanziellen Aufwands herangezogen. (https://www.morgenpost.de/berlin/article410738116/empoerung-ueber-hoehere-gehaelter-fuer-berlins-feuerwehr-chefs.html)
Was für Spitzenführungsämter gilt, muss erst recht für Beschäftigte gelten, die in Leitstellen täglich Verantwortung für die Gefahrenabwehr übernehmen und häufig der erste Anlaufpunkt für hilfesuchende Menschen sind.
"Wir fordern die Länder daher auf, kurzfristig entsprechende Zulagenmöglichkeiten zu schaffen und mittelfristig die Entgeltordnung zum TV-L, Teil II Abschnitt 18.1, anzupassen.
Die besonderen Anforderungen, die hohe Verantwortung und die fachliche Komplexität dieser Funktionen müssen sich künftig auch tariflich abbilden. Die Leitstelle ist kein nachgelagerter Verwaltungsbereich. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Gefahrenabwehr", so Manuel Barth.
Wo wenige Beschäftigte täglich über die ersten Minuten einer Rettung und damit mitunter über Leben und Tod entscheiden, muss Verantwortung auch entsprechend vergütet werden.
Pressekontakt:
Manuel Barth
m.barth@dfeug.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/173214/6337087
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