Bern (ots) -
Der neu gegründete Neutralitätsrat hat sich am 20. August in Bern mit einem Bericht zur sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz der Öffentlichkeit vorgestellt. Das hochdotierte Expertengremium mit zwölf Persönlichkeiten aus Diplomatie, Militär und Wissenschaft untersucht in periodischen Berichten Verstösse gegen das Völkerrecht und formuliert Empfehlungen für die Schweizer Neutralitätspolitik.
In seiner Analyse der "Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026" (SEPOS) und des Lageberichts "Sicherheit Schweiz 2026" des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) kommt der Rat zu diesem Fazit: Beide Dokumente weisen grundlegende methodische, inhaltliche und rechtliche Mängel auf und sollten überarbeitet werden.
Ralph Bosshard, Hauptautor des Berichts "Verpasste Chancen (https://neutralitaetsrat.ch/wp-content/uploads/2026/08/NR2-Sicherheitsstrategie-verpasste-chancen_de-8-26.pdf) und ehemaliger militärischer Sonderberater bei der Schweizer OSZE-Vertretung, kritisierte unklare Begriffe und eine widersprüchliche Bedrohungsanalyse. Während die Sicherheitsstrategie Russland als zentrale Gefahr darstelle, halte der NDB einen militärischen Angriff Russlands auf einen europäischen Staat selbst für sehr unwahrscheinlich. Nutzen und Risiken einer vertieften Zusammenarbeit mit NATO und EU würden zudem nicht ausgewogen geprüft und nicht einer klaren Neutralitätspolitik gegenübergestellt. Gefordert werden Risiko-Nutzen-Matrizen, Ausstiegs- und Überprüfungsklauseln sowie eine eigenständige, szenariogestützte Lagebeurteilung.
Guy Mettan stellte den am 25. Juni gegründeten Neutralitätsrat vor. Das unabhängige, ehrenamtlich tätige Gremium aus Völkerrechtlern, Historikern, ex-Diplomaten und Militärs versteht sich als Thinktank für eine glaubwürdige Neutralität und die gleichberechtigte Anwendung des Völkerrechts. Es will Verstösse unabhängig vom Urheber benennen und Empfehlungen an Politik, Medien und Öffentlichkeit formulieren. Die Neutralitätsinitiative habe den Impuls zur Gründung gegeben, die Tätigkeit des Rates gehe jedoch darüber hinaus.
Der Völkerrechtler Alfred de Zayas stellte die UNO-Charta ins Zentrum. Völkerrecht sei "ein Ausdruck der menschlichen Rationalität" und kodifiziere die Regeln friedlichen Zusammenlebens. Für die Schweiz bedeute Neutralität, alle Konfliktparteien anzuhören, sich nicht an Propagandafeldzügen zu beteiligen und auf einseitige Zwangsmassnahmen zu verzichten. Die guten Dienste könnten nur glaubwürdig wirken, wenn die Schweiz als unparteiische Vermittlerin wahrgenommen werde.
Der Bericht verlangt, die Kooperation mit NATO und EU an der UNO-Charta zu messen, am UNO- oder OSZE-Mandat für militärische Auslandeinsätze festzuhalten und die amtliche Kommunikation über Bedrohungen strengen Sorgfaltskriterien zu unterstellen. Eine eigenständige, völkerrechtsbasierte Sicherheitspolitik sei Voraussetzung für Handlungsfreiheit, Glaubwürdigkeit und wirksame Friedenspolitik.
In seinem Bericht vom Juli befasste sich der Neutralitätsrat mit dem vernachlässigten völkerrechtlichen Verbot der Heimtücke, gemäss Art. 37 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen. So ist unter anderem das Vorspielen einer Verhandlungsabsicht mit dem Ziel verboten, den Gegner zu töten oder gefangen zu nehmen. Der Rat empfiehlt der Schweiz als Vermittlerstaat darauf hinwirken, dass die Unverletzlichkeit von Verhandlungsdelegationen ausdrücklich anerkannt wird.
Dokumente:
Verpasste Chancen. August 2026
Analyse der Dokumente zur schweizerischen Sicherheitspolitik des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (SEPOS) und des Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
Zusammenfassung von Ralph Bosshard
Conseil de la Neutralité ... Qui - Pourquoi - Comment ?Guy Mettan
Neutralitätsrat - Wer? Warum? Wie? Guy Mettan
Das Völkerrecht als Ausdruck menschlicher Rationalität, von Alfred de Zayas
Das Verbot der Heimtücke. Juli 2026
Ein vernachlässigtes Prinzip des Völkerrechts und der Missbrauch von Friedensverhandlungen - Art. 37 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen. 1. Bericht des Neutralitätsrates
Pressekontakt:
Christoph Pfluger, contact@neutralitaetsrat.ch
+41 79 651 05 35
Original-Content von: Neutralitätsrat, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100103921/100941729
Der neu gegründete Neutralitätsrat hat sich am 20. August in Bern mit einem Bericht zur sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz der Öffentlichkeit vorgestellt. Das hochdotierte Expertengremium mit zwölf Persönlichkeiten aus Diplomatie, Militär und Wissenschaft untersucht in periodischen Berichten Verstösse gegen das Völkerrecht und formuliert Empfehlungen für die Schweizer Neutralitätspolitik.
In seiner Analyse der "Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026" (SEPOS) und des Lageberichts "Sicherheit Schweiz 2026" des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) kommt der Rat zu diesem Fazit: Beide Dokumente weisen grundlegende methodische, inhaltliche und rechtliche Mängel auf und sollten überarbeitet werden.
Ralph Bosshard, Hauptautor des Berichts "Verpasste Chancen (https://neutralitaetsrat.ch/wp-content/uploads/2026/08/NR2-Sicherheitsstrategie-verpasste-chancen_de-8-26.pdf) und ehemaliger militärischer Sonderberater bei der Schweizer OSZE-Vertretung, kritisierte unklare Begriffe und eine widersprüchliche Bedrohungsanalyse. Während die Sicherheitsstrategie Russland als zentrale Gefahr darstelle, halte der NDB einen militärischen Angriff Russlands auf einen europäischen Staat selbst für sehr unwahrscheinlich. Nutzen und Risiken einer vertieften Zusammenarbeit mit NATO und EU würden zudem nicht ausgewogen geprüft und nicht einer klaren Neutralitätspolitik gegenübergestellt. Gefordert werden Risiko-Nutzen-Matrizen, Ausstiegs- und Überprüfungsklauseln sowie eine eigenständige, szenariogestützte Lagebeurteilung.
Guy Mettan stellte den am 25. Juni gegründeten Neutralitätsrat vor. Das unabhängige, ehrenamtlich tätige Gremium aus Völkerrechtlern, Historikern, ex-Diplomaten und Militärs versteht sich als Thinktank für eine glaubwürdige Neutralität und die gleichberechtigte Anwendung des Völkerrechts. Es will Verstösse unabhängig vom Urheber benennen und Empfehlungen an Politik, Medien und Öffentlichkeit formulieren. Die Neutralitätsinitiative habe den Impuls zur Gründung gegeben, die Tätigkeit des Rates gehe jedoch darüber hinaus.
Der Völkerrechtler Alfred de Zayas stellte die UNO-Charta ins Zentrum. Völkerrecht sei "ein Ausdruck der menschlichen Rationalität" und kodifiziere die Regeln friedlichen Zusammenlebens. Für die Schweiz bedeute Neutralität, alle Konfliktparteien anzuhören, sich nicht an Propagandafeldzügen zu beteiligen und auf einseitige Zwangsmassnahmen zu verzichten. Die guten Dienste könnten nur glaubwürdig wirken, wenn die Schweiz als unparteiische Vermittlerin wahrgenommen werde.
Der Bericht verlangt, die Kooperation mit NATO und EU an der UNO-Charta zu messen, am UNO- oder OSZE-Mandat für militärische Auslandeinsätze festzuhalten und die amtliche Kommunikation über Bedrohungen strengen Sorgfaltskriterien zu unterstellen. Eine eigenständige, völkerrechtsbasierte Sicherheitspolitik sei Voraussetzung für Handlungsfreiheit, Glaubwürdigkeit und wirksame Friedenspolitik.
In seinem Bericht vom Juli befasste sich der Neutralitätsrat mit dem vernachlässigten völkerrechtlichen Verbot der Heimtücke, gemäss Art. 37 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen. So ist unter anderem das Vorspielen einer Verhandlungsabsicht mit dem Ziel verboten, den Gegner zu töten oder gefangen zu nehmen. Der Rat empfiehlt der Schweiz als Vermittlerstaat darauf hinwirken, dass die Unverletzlichkeit von Verhandlungsdelegationen ausdrücklich anerkannt wird.
Dokumente:
Verpasste Chancen. August 2026
Analyse der Dokumente zur schweizerischen Sicherheitspolitik des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (SEPOS) und des Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
Zusammenfassung von Ralph Bosshard
Conseil de la Neutralité ... Qui - Pourquoi - Comment ?Guy Mettan
Neutralitätsrat - Wer? Warum? Wie? Guy Mettan
Das Völkerrecht als Ausdruck menschlicher Rationalität, von Alfred de Zayas
Das Verbot der Heimtücke. Juli 2026
Ein vernachlässigtes Prinzip des Völkerrechts und der Missbrauch von Friedensverhandlungen - Art. 37 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen. 1. Bericht des Neutralitätsrates
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